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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
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2. DIE GUTS1IEERSCllAFT.

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Die unheilvollen wirtschaftlichen Wirkungen dieser Lau-demialbehandlung äussertcn sich also in doppelter Beziehung:einmal versanken die Grundunterthanen von Anfang ihrerWirtschaft an immer tiefer in Schulden und es fehlte ihnenin den meisten Fällen an dem nötigen Kapital, um die Wirt-schaft in besseren Stand zu setzen, dann aber hatten sieselbst in dem seltenen Falle eines hinreichenden Kapital-besitzes vor einer merklichen Besserung des Gutes im Hin-blick auf ihre Nachkommen eine nicht unbegründete Scheu.Es ist deshalb wohl begreiflich, wenn gerade das Laudemiumin den Schriften und Aufsätzen, die sich um die Wende desJahrhunderts mit der landwirtschaftlichen Frage in Bayern befassen, unter den Kulturhindernissen stets mit in ersterLinie genannt wird.

Wie stand es aber mit den regelmässig wiederkehrendenAbgaben, mit Stift und Gilt und mit den Zehnten?

Die ersteren bestanden wie schon frühor dargelcgtwurde in einer jährlichen Abgabe von Geld und Getreide,dann von Eiern, Hühnern u. s. w. Yor allem herrschte nunauch hier die Gewohnheit, den Umfang der Abgaben etwasunbestimmt zu lassen, wobei jedoch die Höhe derselbenimmerhin recht bedeutend war; dann aber suchte man jedenNachlass von vorne herein möglichst auszuschliessen, obgleichdie Unterthauen nach den gesetzlichen Bestimmungen beischweren Unfällen solchen Nachlass zu beanspruchen hatten.Es sei gestattet, hier die diesbezüglichen Bestimmungen einesLeibrechtsbriefes des Klosters Tegernsee aus dem Jahre 1798anzuführen. Es wird darin ein Gut des Gotteshauses demN. N. zu rechtem Leibgeding verliehen, so dass er es, wieLeibgedings Recht, Sitte und Gewohnheit ist, benützen möge,hingegen aber uns und unsern Nachkommen ohne unserKosten, Müh und Nachschicken jährlich auf den Tag, so ihmhierzu benennt wird, ohne allen Abgang zu rechter Giltdienen und reichen soll fl.; welcher Gilt wir also jährlichgewärtig sind und daran weder wegen Unbau, Schauer, Krieg,Brunst noch einig anderer Landesgebresten an Steuern oderanderen, wie diese Namen haben möchten, nichts ausgenom-men, kein Entgeltnis haben wollen.Zudem behalten