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DIE THATSÄCHLICHE LAGE.
wir uns und unsern Nachkommen um die rückständigen, vonihm nicht bezahlten Stiften und Gilten bei diesem Gute dasPfändungsrecht und auch frei bevor, was uns bei diesemGute für Bau-, Schnitt-, Zimmer- und anderes Holz zu desGotteshauses Notdurft tauglich sein, oder anderen auf er-kenntlichen Notfall damit zu helfen uns gefallen möchte, un-gehindert jederzeit schlagen zu lassen und unserer Gelegenheitnach zu gebrauchen; wie wir uns dann auch sondcrheitlichgesamtes Schmerholz reserviert wollen haben“; der Leib-gedinger darf nur das für die Wirtschaft selbst nötige Holzschlagen, aber nur „auf sein gebührend vorheriges Anmelden“,er darf nichts davon verkaufen, muss das Gehölz sauber ingutem Stand halten und gute Aufsicht haben, dass nichtsdaraus heimlich entzogen wird. —Wir sehen, klar bestimmtist nur die Höhe der Geldabgabe, die Holznutzung, sowiedie Verwahrung gegen Nachlassgewährung, von dem soge-nannten „Küchendienst“ ist überhaupt nicht die Rede; eswar also den herrschaftlichen Beamten die grösste Möglich-keit geboten, bezüglich des Quantums und der Qualität derAbgaben die Unterthanen auf alle Weise zu bedrücken.Hören wir den Verfasser einer kleinen Schrift von 1802, 1 dersichtlich mit all diesen Verhältnissen ausserordentlich ver-traut ist. Wenn die Zeit zum „Eindienen“ (d. h. Ablieferungvon Gilt und Küchendienst) kommt, so wird, wenn es auchFehljahre sind, nur in den seltensten Fällen ein Nachlassgewährt, so dass also die in dem Stiftsbriefe enthaltene Ver-wahrung gegen Nachlässe in der Wirklichkeit ernste Bedeu-tung hatte; mit eiserner Härte treibt man alles bis auf denletzten Heller und das letzte Mässchen Getreide ein. Wennder Bauer die Gilt schüttet, so wird der Scheffel so hochwie möglich aufgehäuft nnd dann abgestrichen; das Abfal-lende ist der Anteil der Beamten und Schergen; reicht inFolge des starken Abstreichens das gebrachte Getreide nichtganz aus, so muss auch das geringste Quantum nachgeliefertwerden, — der Bauer darf nicht daran denken, aus demAbgestrichenen etwa nachzufüllen. Wenn möglich noch ärger
1 „Die zitierto Schrift: „Wie geht man u. s. w,“ p. 16 ff.