Sö DIE BAYR. AGRARGESETZGEBUNG VON 1800—1848.
der 1814 als Beamter (Landrichter in Pfaffenhofen ) eineDarstellung des „Wirkungskreises eines bayrischen Landge-richts“ schreibt, stellt unter die Haupthindernisse für jedegedeihliche landwirtschaftliche Entwicklung in den Vorder-grund: „1) Das auf dem Grunde haftende Feudalsystem
und 2) den emphyteutisclien Nexus, diesen elenden Rest desMittelalters, der im geteilten Eigentume unter dem Scheineder Grossmut den feinsten Betrug verbarg“.
Das eben erwähnte Werk Reingrubers, das für uns heuteals eine der besten Quellen für die Kenntniss der thatsäch-lichen Wirtschaftsverhältnisse jener Zeit ebenso schätzens-wert ist wie es seiner Zeit einen grossen unmittelbaren Ein-fluss auf weite Kreise der Beamten und der Landbevölkerungausübte, zählt dann noch folgende Landeskulturhindernissebesonders auf: die zu unverhältnissmässige Überlastung derGründe und Bauerngüter mit grundherrlichen, Jurisdiktions-und Staatsabgaben, die noch immer ausstehende Revision derKulturgesetze, die den Grundsätzen der Ökonomie wider-sprechende Gutsschätzung bei Gutsabgaben und Gutsver-änderuugen, den Mangel des Kredits, vorzugsweise den Mangeleines Kreditsystems, den schwerfälligen Gang der prozessua-lischen Formen der Justiz, und den Mangel an Ackerbauunter-richt. Endlich wird noch besonders die „verhältnissmässigeVerteilung der zu grossen Bauernhöfe unter die Kinder derdas Anwesen übergebenden Eltern“ dringend angeraten,im Interesse der Hebung der Bevölkerung, doch soll da-bei ein Existenzminimum als Grenze angenommen werden,die bei der Verteilung nicht überschritten werden darf.
In der gleichen Weise und in merkwürdiger Einmütig-keit wird das gesammte Gebiet des landwirtschaftlichen Lebenseiner vernichtenden Kritik unterzogen. Die Missstände bei derLaudemialbehandlung, die dem Bauer gleich bei Übernahmeeines Bauerngutes die Hände binden, werden — besondersvon Rotmanner — in ihrer ganzen wirtschaftlichen Tragweiteklargelegt. Der Missbrauch, der mit den Scharwerken ge-trieben wird, findet seine unerbittlichen Gegner in Hellers-berg und Moshamm. ITellersberg hatte als Adjunkt bei der„Churfürstlichen Ilofanlagsbuchhaltung“ zu München nament-