88 DIE BAYR. AGRARGESETZGEBUNG VON 1800 — 1848 .
zur Arrondierung aller zerstreuten Besitzungen im König-reiche Bayern ?“ 1
So ist es nicht ein grosser Zug, der durch diese Litteraturgeht, die sich seit der Wende des Jahrhunderts mit der Bauern-frage befasst: sie trägt den Charakter einer Rezeptensammlungzur Heilung der mannigfaltigen einzelnen Schäden, welchletztere dabei mit eingehendster Sorgfalt studiert werden.Aber gerade dieser hausbackene Ton hat sicherlich all diesenPublikationen den grössten Einfluss auf die Beamtenkreisewie auf die Bevölkerung selbst gesichert.
c) Die Umgestaltung des Beamtentums.
Von ungleich grösserem Einflüsse noch auf die thatsäch-lichen Verhältnisse waren die tiefeinschneidenden Reformen,die um die Wende des Jahrhunderts, seit dem Regierungs-antritte Max Josephs, auf dem Gebiete der inneren Staats-verwaltung ihren Anfang nahmen, nachdem es die RegierungKarl Theodors nur zu gutgemeinten aber schwachen Versuchenin dieser Beziehung gebracht hatte.
1 In dem beigegebenen Programme heisst es (nach der Allg.Zeitung vom 11. Febr. 1813): „Wenn man seinen Blick im KönigreicheBayern herumträgt, so begegnen demselben allerdings Beispiele vonganzen Arrondierungen ; allein diese Beispiele, welche bei einem voll-endeten Zustande des grossen Reiches der Landwirtschaft allenthalbenals die Regel eines jeden Besitzes, welcher den Namen eines landwirt-schaftlichen ansprechen und verdienen will, sich darstellen sollte, er-scheinen nur als seltenere Ausnahmen: — entweder glücklich erhalteneVermächtnisse der Eltern, oder mühe- und kostenreiche Gestaltungender neueren Zeit. Dieser Blick auf solche Arrondierungen wird vonden reizendsten Bildern eines rege in einander greifenden Betriebesund eines steigenden Wohlstandes der Betriebsamkeit festgehalten; wo-hingegen er dort, wo die Zerrissenheit haust, von einem widernatür-lichen Drucke, einem kleinlichen Gange und einer ärmlichen Fruchtdes Schlendrians zurückgesoheucht wird.“ Weiterhin ist dann von denSchwierigkeiten die Rede, die sich dabei entgegenstellen, und hier werdenbesonders jene betont, die „in den mannigfaltigen Verhältnissen derGrundherrschaft und in den erforderlichen Consensen derselben“ ge-legen sind. Die ausgesetzten Preise für die besten Arbeiten betragen1000 und 500 fl.