90 DIE BAYR. AGRARGESETZGEBL'XG VOX 1800—1848.
tuiret, sondern auch der höchsten Gewalt die Mittel benommenworden, treue und thätige Diener zu belohnen. Höchstdie-selbe glauben sich daher nicht alleiu berechtigt, sondern auchverpflichtet, alle vorhin verliehene Dienst-Exspektanzen, Bey-ordnungen, Anwartschaften auf Lehen, und unter was immerfür einen Namen erteilte Adjunctionen aufzuheben und zuzernichten.“ Und in der Fideikommisspragmatik von 1804wird es dann geradezu als ein „Haupt-Staats- und Familien-Grundgesetz“ bezeichnet, dass „keinen regierenden Fürsten das Recht zustehe, seinen Nachfolger durch Anwartschaften,Errichtung neuer erblicher Ämter oder Verleihung der schonbestehenden im Voraus zu binden.“
Gleichzeitig wurden Massregeln ins Auge gefasst undallmählig durchgeführt, die sich auf die dienstliche Quali-fikation der angehenden Staatsdiener bezogen. Ebenfalls kurznach seinem Regierungsantritte schon, am 23. April 1799,erklärte der Kurfürst, er werde niemals die Besorgung desöffentlichen Wohles solchen Subjekten anvertrauen, die nichtdie erforderliche Kenntnis und Rechtschaffenheit besitzen, unddurch die Verordnungen vom 25. Juni des gleichen Jahresund vom 14. August 1803 wurden die ersten einschneiden-den Vorschriften über den Studiengang, die Vorbereitungs-praxis und die Staatsprüfungen der Staatsdiener erlassen.
Ebenso wurde bezüglich der Frage der Entlassung vonStaatsdienern eine entscheidende Wendung herbeigeführt. Be-reits in einem Reskripte vom 28. Dez. 1801 wird die frühereoben angeführte, privatrechtliche Auffassung des Staatsdienstesverworfen und „die Entlassung eines Staatsdieners nach blosserWillkür für ungerecht und für das gemeine Beste höchstnachteilig“ erklärt. Eine Reihe von Verordnungen regeltedann einzelne Rechtsverhältnisse des Staatsdienstes, bis end-lich am 1. Jan. 1805 die „Haupt-Landes-Pragmatik über dieDienstverhältnisse der Staatsdiener, vorzüglich in bezug aufihren Stand und Gehalt“ in Kraft trat, ein Gesetz, das nachdem Ausspruche des berufensten Beurteilers, Max Seydel ,eine der grössten Leistungen des Ministeriums Montgelas , undfür die Geschichte nicht nur des bayrischen, sondern auchdes deutschen Staatsdienerrechtes epochemachend gewesen ist.“