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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
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92
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92 DIE BAYR. AGRARGESETZGEBUNG VON 18001848.

Bestrafung den Unterthanen mit irgend einer Sammlung,Forderung oder Geschenknahme beschwerlich zu fallen.

Nun ist es ja wohl erklärlich, dass bei so tief gewurzeltenÜbeln nicht mit blossen Verordnungen tiefgehende Änderungenohne Weiteres herbeigeführt werden konnten, namentlich inden politisch so bewegten Zeiten, in denen sich alle dieseReformen vollziehen mussten. Immerhin aber waren es dochkräftige Schritte zum Bessern, die um so weniger ganz er-folglos bleiben konnten, als sie mit einer umfassenden Thätig-keit Hand in Hand gingen, die auf durchgreifende Änderungenin der ganzen Organisation der Staatsverwaltung überhauptgerichtet war. Auf diese Neuschöpfungen näher einzugehen,ist hier nicht der richtige Ort. Es mag genügen, in dieserBeziehung auf die bekannte Darstellung bei Seydel in seinemBayrischen Staatsrecht zu verweisen, und nur in Kürzedie Hauptpunkte anzudeuten, die für die Gestaltung derbäuerlichen Verhältnisse besonders ins Gewicht fallen mussten.

Es ist hier vor Allem die Beseitigung der Landständezu erwähnen, deren einer, der Prälatenstand, infolge derSäkularisation von selbst in Wegfall kam. Die beiden andernaber wurden, unmittelbar nach der Erhebung Bayerns zumKönigreich, zunächst in ihren Privilegien wesentlich einge-schränkt, und dann, durch königliche Verordnung vom 1. Mai1808, als selbständige Körperschaften ganz aufgehoben. Hattendie Stände bei allen Fragen, bei denen es sich um Erleichte-rungen des Bauernstandes oder um Verbesserungen in dessenBesitzrechten handelte, aus gutsherrlichen Sonderinteressenihren Einfluss nur dazu benutzt, um Schwierigkeiten zuschaffen und durchgreifende Reformen zu hintertreiben, sotrat dann an ihre Stelle in Bayern sehr frühe schon 1818 eine eigentliche Volksvertretung, in der auch die wirklichenbäuerlichen Interessen zu Worte kommen konnten.

Von grösster Wichtigkeit war dann weiter der Umstand,dass bei all den verschiedenen Verwaltungseinrichtungen, mitdenen man es in den beiden ersten Jahrzehnten des Jahr-hunderts versuchte, besonders ein grosses Gewicht auf dieBerücksichtigung der landwirtschaftlichen Verhältnisse gelegtworden ist. So vor Allem gleich bei derGeneral-Landes-