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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
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DIE ENTWICKLUNG VON 17991808.

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werden müssen, so ist es nur folgerichtig, dass der Grundherrsich immer mit gleich grossen Kapitalsinteressen und Kapitals-provisionen begnügen muss.

2. Kapitalien dieser Art werden für ablösbar erklärt,aber nur der Grundherr kann sie aufkünden; auf diese Weisekannder Grundherr sein zurückgenommenes Kapital besserbenutzen und der Grundhold kann nach und nach ein land-eigner Bauer werden. Bei solcher Ablösung wird das Kapitalzu 4 Prozent berechnet aus den Interessen. Bei der Um-wandlung und Berechnung von Naturalabgaben wird der Mittel-preis der letzten 25 Jahre des nächsten Marktes angenommen.Vorläufig werden die gesamten grundherrlichen Abgabennach Wegschaffung aller sich eiugeschlichenen Missbräucheauf jedes einzelne Grundstück in eine bestimmte jährlicheund niemals zu erhöhende Prästation umgelegt.

3. Die Gerichts- und grundherrlichen Scharwerke müssen(ebenfallsnach vorheriger Abstellung der dabei bisher ein-geschlichenen Missbräuche) in eine nach dem 25jährigenDurchschnittsertrage zu berechnende Geldprästation umgelegtund diese Prästation als Zins eines Kapitals angesehen werden,das jeder Scharwerkpflichtige nach Willkür kündigen und zu5 Prozent berechnet dem Scharwerksherrn zurückzahlen kann;nur kann bei den grossen Ökonomiegütern die Naturalschar-werk noch 5 Jahre lang in natura verlangt werden, damitauch die Ökonomien grosser Landgüter nicht durch plötzlicheÄnderungen in Unordnung gebracht werden.

4. Es ist ungerecht und drückend, von jeder Gutsver-besserung, wozu man nichts beigetragen hat, gleichfalls denZehnten zu fordern. Es soll daher die dermalige jährlicheZehentgabe nach 25 jährigem Durchschnitt (wenn sich keineauffallenden gesetzwidrigen Missbräuche dabei zeigen) alsMaximum angesehen, dieses als jährliche Geldprästation aufjedes eingelne zehntpflichtige Grundstück umgelegt und alsZins eines Kapitals betrachtet werden, das von dem Pflichtigennach Belieben aufgekündet und zu 5 Prozent berechnet zurück-bezahlt werden kann. 1

1 Unter dem 7. Okt. richtete der Deputierte des Prälatenstandesdie Bitte an den Churfürst, es mögedie Ablösung der Zehnten wenig-