DIE ENTWICKLUNG VON 1799 —1808.
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die richterliche Entscheidung ohnehin meist nicht wohl andersausfallen könnte.“
Dieses energische Vorgehen und besonders die Bestim-mungen des Erlasses vom 25. Febr. 1803 hatten auch imweitesten Umfange die beabsichtigten Folgen. In einem Er-lasse vom 20. Mai d. gl. J. wird dem Magistrate und derBürgerschaft des Marktes Bogen grosse Anerkennung ge-spendet, dass man sich bei „dem seit Jahren herumgetriebenenGegenstände“ an die Verordnung vom 25. Febr. gehalten hatund dann im Allgemeinen erwähnt, dass „die Abteilungen undKulturen so ausserordentliche Fortschritte machen, dass sehrwenig Städte, Flecken und Dörfer mehr sein mögen, die nichtihre Gemeindswaldungen und-Weidenschaften schon abgeteiltund sich dabei zur Kultur angeschickt haben“. In dem gleichenErlasse werden dann, da „der Kurfürst nach dem Detail da-rüber unterrichtet sein will“, die sämtlichen Stellen aufge-fordert, bis zum 8. Juli d. J. detaillierte Berichte einzusenden;später wurde der gleiche Befehl für die Zeit vom 1. Aug.1803 bis 31. Dez. 1804 gegeben, sodass damit genaue An-gaben „über die Fortschritte der Landeskultur“ während derersten 6 Regierungsjahre von Max Joseph IV. gegeben waren.Kach einer aus diesen Anzeigen hergestellten Übersicht 1waren in der letzteren Zeit 844 Abteilungen von öden oderGemeindegründen vor sich gegangen; darunter waren 338Wald- und 506 Weideplätze, die Grösse derselben betrug121300 Tagwerke; in der Einleitung zum AufteiluDgsver-fahren standen 642 solche Distrikte mit 109174 Tagwerken,und zu gleicher Einleitung bereit waren 894 Distrikte mit103426 Tagwerken. Dazu waren von 1799 bis 1803 (1. Aug.)bereits 111566 Tagwerke öder Gründe aufgeteilt und kulti-viert worden, 2 sodass sich für die ganzen 6 Jahre die Summevon 232 866 Tagwerk ergibt, die auf solche Weise für dierationellere landwirtschaftliche Benützung gewonnen würden.
Dabei achtete man möglichst darauf, dass die abgeteiltenGründe auch wirklich in Kultur genommen wurden. So wurde
* Münchner Regierungsblatt, 4. Sept. 1805.
2 Ibid., 1804, 22. Febr.