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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
Seite
106
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106 1)1E BA.YR. AGRARGESETZGEBUNG VUN 1800 1848 .

Schränkungen, die teils ein Minimum, teils eine besondereBemaierung festsetzen, sindlängst durch reinere und auf-geklärtere Grundsätze widerlegt. Eine besonders günstigeGelegenheit bietet sich bei Gutsübernahmen der Kinder , 1wo es nach dem Vorbilde anderer Länder weit zweckmässigersein dürfte, die verschiedenen Heiratsgüter der mehreren Ge-schwisterte, so auch die Ausnahmen der Gutsabstecher u. s. w.durch die verhältnismässige Ab- und Zuteilung der Gründedes Hofgutes zu berichtigen, statt dass jetzt so beträchtliche,meist unerschwingliche Bürden der Hinauszahlung von Heirats-gütern u. s. w. auf ein Gut gelegt werden, auch die Iiof-gebäude können anfangs eine zweckmässige Abteilung er-halten, nach und nach erwacht dann von selbst das wohl-thätige Bedürfnis, sich in Mitte der arrondierten Gründeanzubauen.

Erklärlicher Weise boten aber diese Gutsauflösungenauch vielfachen Anlass zu Missbräuchen. Sehr bald schonwurden dieselben als Gelegenheit zu Spekulationen 2 benützt,bei denen alles Andere eher als einLandeskulturinteressedie leitenden Gesichtspunkte gab. Sicht selten wurden auchbei den Auflösungen die auf dem Gute lastenden grund-

1 S. Erl. d. G. L. D. v. 27. Febr. 1805 Reg.-Bl. S. 359.

2 So wurde schon 1801 einGüter-IIandlungs-Bureau für Süd-deutschland gegründet, das sich hauptsächlich mit solchen Geschäftenbefasste Regierungs- und Intelligenzblatt 1801, Seite 318. Ygl. dannauch die Auslassung in der gleich noch näher zu erwähnenden Ver-ordnung vom 11. Februar 1803, die dann fast wörtlich in der Verord-nung vom 6. April des gleichen Jahres wiederholt wurde:Allein manmusste hei diesem edlen Emporstreben auch schon wieder die unange-nehme Bemerkung machen, dass nicht immer liberale Grundsätze dieseGeschäfte leiten, sondern die Habsucht ihre Klauen schon wieder hin-einstreckt und sieh einen weiten Spielraum eröffnet; es kommt vor,dass in mehreren Gerichten Juden gleich ehemaligen Marktschreiernherumziehen und solche Zertrümmerungen von Bauerngütern unter Trink-gelagen und anderen Anlockungen vornehmen. So wenig man dieserMenschenklasse verbieten will, Kapitalien und Spekulationen auf dieLandwirtsohaftsverhältnisse zu verwenden, so wenig kann man auchzugestehen, dass derlei Handlungen auf solche Art vor sich gehen, woeino so verdächtige Aussenseite gezeigt wird.