DIE ENTWICKLUNG VON 1799—1808.
109
werden können, Leerhäuseln für die nötigen Landprofessionistenvertragen sich vollkommen mit der bürgerlichen Freiheit, undmit dem Staatsinteresse; aber Zerstückelung der Hofgüter inunbehülfliche Parzellen, Anhäufung der Leerhäuseln für Tag-löhner, Krämer und anderes faule Gesindel, Vernachlässigungder Verhältnisse oder der Zerteilung des'Holzlaudes, sind undbleiben staatsverderbliche Populationsmehrung, Vermehrungdes liederlichen Gesindels, der Gefahr und der Frevel.“ h
Neben dieser lebhaften, auf einzelne praktische Gesichts-punkte gerichteten Reformthätigkeit trat die Anschauung, dasseine wirklich tiefgehende Verbesserung nur von einer grund-sätzlichen Umänderung in den Eigentumsverhältnissen, vonder Beseitigung der ganzen Grundherrlichkeit zu erwartensei, und das Verlangen nach Aufhebung des Verhältnissesder Grundherrlichkeit immer stärker hervor. An eine der-artige einschneidende Reform im grossen Stil aber wagte dieRegierung damals noch nicht zu denken. Gerade die reform-lustigsten Persönlichkeiten in den massgebenden Kreisen warengenug mit den praktischen Verhältnissen vertraut, um ein-zusehen, dass eine solche Reform die Umwälzung des ge-samten landwirtschaftlichen Betriebes nach sich ziehen müssteund daher nur in langsamer Vorbereitung sich vollziehenkönne, andererseits aber hatte auch die Anschauung von derUnzulässigkeit eines derartigen „Rechtsbruches“ entschieden dieOberhand. Man wird kaum fehlgehen in der Annahme, dassin dieser Beziehung die Anschauungen der Regierung imWesentlichen mit der Ansicht übereinstimmten, die in einer imJahre 1800 veröffentlichten, in denkbar regierungsfreund-lichstem Sinne geschriebenen Broschüre 1 2 niedergelegt ist. Indieser Broschüre wird die Notwendigkeit von Reformen lebhaftanerkannt, die „landschaftlichen Repräsentanten“ werden als