120 DIE BAYR. AGRARGESETZGEBUNG VON 1800 — 1848.
gefügt würde“. Unterbleiben darf das Gutachten nur dann,wenn alle Teilnehmer oder wenn 2 /3 der Grossbegüterten dieTeilung verlangen. Dabei werden aber die Kosten des Augen-scheins und des gesamten Verfahrens auf die Teilnehmer nachdem Massstabe ihrer Teilnehmerrechte umgelegt. Lautetenun das Gutachten gegen die Zulässigkeit der Teilung, sokonnten die Kulturlustigen erst „nach Verfluss von ß Jahrenihren Antrag erneuern; wenn sie dann nachweisen können,dass sich „die Verhältnisse zu Gunsten der Teilung erheblichgeändert haben“, so ist die ganze Untersuchung von Neuemvorzunehmen, aber mit andern Sachverständigen. Im Allge-meinen aber wird nunmehr bei den Aufteilungen immer dieForderung betont, für die Beförderung der Kultur zu wirken,aber nur mit gleichzeitiger Rücksicht auf die „Erhaltung undBeförderung der Viehzucht“, 1 und mit „erforderlicher Rück-sicht auf die gemeindlichen Bedürfnisse“ 2 im Allgemeinen.
Bei den Gutszertrümmerungen tritt mehr und mehr dieSpekulation in den Vordergrund, ohne dass die Rücksicht aufdie weitere Gestaltung der einzelnen Wirtschaften genügendzur Geltung kam; gleichzeitig machte sich schon langsam dasGefühl geltend, dass Bayern überhaupt nicht so viele grosseoder zu grosse Güter besitze, als man bisher angenommen —(eine Thatsache, die dann von Rudhart in seiner erwähntenSchrift über den Zustand Bayerns 1825 zuerst klar betontwurde). So konnte denn — natürlich in vollster Überein-stimmung mit dem Ministerium — die Regierung des Rezat-
1 Vgl. Ver. vom 11. Mai 1814 a. E.
2 Vgl. Verordnung vom 9. Februar 1811 a. E. (Döllinger, Verord-nungen-Sammlung XIV, S. 158). Hier mag übrigens auf die Aus-führungen von Reingruber, a. a. O. I, 165 ff. hingewiesen werden,der hier den überschwänglichen Ansichten Hazzis entgegentritt, unddnbei besonders den Ausspruch von Thaer verwertet, auf den ihn„der würdige Veteran der bayrischen Landwirtschaft, Dr. Rottmannerauf Ach, aufmerksam gemacht habo: „Aus einer voreiligen Teilung derGemeindeanger ohne Abänderung der übrigen Verhältnisse sind höchstnachteilige Folgen entsprungen. Die Ackerfläche ist vermehrt, aberdie.Produktion auf die Folge vermindert worden, weil der Viehstand,statt^ihn im Verhältnisse jener zu vermehren, nur dadurch vermindertwurde.“ (Annalen der Fortschritte der Landwirtschaft III, Oll).