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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
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DIE ENTWICKLUNG VON 18081818.

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Wenn die mit der Grundherrlichkeit verknüpftenLeistungen und Abgaben an und für sich, auch ohne dasssie missbräuchlich gesteigert zu sein brauchten, schwer in diebäuerlichen Wirtschaften eingriffen, so kam, um die Erbitterunggegen das grundherrliche System weiter zu steigern, noch hin-zu, dass thatsächlich, trotz der Verbesserung des Beamten-materials, die gröbsten Missstände den im grundherrlichen Ver-bände stehenden Bauern gegenüber nach wie vor in weitemUmfange vorkamen. Sonst wäre es nicht recht zu erklären,wenn einmal in einer massvollen, zu Gunsten der Grundherrengeschriebenen Broschüre vom Jahre 1817 gesagt wird:Wirwissen es wohl, dass gegen denjenigen, der die grundherr-lichen Rechte gesichert wissen will, sich die allgemeine Stimmeerhebt, und wir wollen zugeben, dass die Handlungsweiseeinzelner Grundherren zur Entstehung dieser widrigen Stim-mung beigetragen habe; wir wollen sogar eingestehen, dassdas Grundherrlichkeitsverhältnis, wie es jetzt besteht, für denGeist unserer Zeiten nicht mehr passt. 1

Diese starke Erbitterung gegen die Grundherrlichkeitwar so weit verbreitet, dass auch in den Reihen der Grund-herren und ihrer Anhänger selbst neben den starren Ver-teidigern des bisherigen Zustandes auch solche Stimmen sichvernehmen Hessen , die den Gedanken der Ablösung der grund-herrlichen Rechte nicht nur vom Standpunkte des Rechtes,sondern auch von rein praktischen Gesichtspunkten aus unter-suchten und einer, freilich in sehr engen Grenzen gehaltenenReform das Wort redeten. Es verlohnt sich, diese Ansichtenetwas näher kennen zu lernen, wie sie in der bereits erwähntenBroschüreFreymüthige Gedanken u. s. w., dann aber be-

Ein eben so grosses Hindernis der Kultur und des Wohlstandes über-haupt ist der Mangel des Kredits, welch fehlender Kredit grösstenteilsvom Mangel eines Kreditsystems tierrührt (I, 178).Die Anordnungeines zweckmässigen Kreditsystems ist eine der ersten Bedingungendes Blühens der Kultur und des Nationalwohlstandes (I, 181).DiesesKreditsystem besteht in strengen Gesetzen und starker Exekution der-selben gegen die Schuldner und in Herstellung zweckmässiger Hypo-thekenbücher (I, 180).

1 Freymüthige Gedanken über die grundherrlichen Verhältnissein Bayern München 1817.