DIE ENTWICKLUNG VON 1808 — 1818 .
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der Grundlierrlichkeit, und würde durch eine allgemein durcli-gefülirte Ablösung der letzteren keineswegs verbessert werden.Zunächst sei die Gebundenheit der Güter keine notwendigeFolge der Grundlierrlichkeit; es brauchten ja nur die Abgabenauf die einzelnen Teile ausgeschlagen zu werden , 1 um un-gehindert die letzteren einzeln verkaufen zu können. Ebensoliege in der Grundlierrlichkeit kein Hindernis für die Arron-dirung der Grundstücke, da der Bauer wegen der Laudemieneben auch billiger kaufen könne. Überhaupt hielten die grund-herrlichen Abgaben den Kaufschilling niedriger, so dass viel-fach Taglöhner zu Gütlern und schliesslich zu wohlhabendenBauern geworden seien. Auch massige Frolmden seien keinHindernis für die Landeskultur, ungemessene Frohndienstefreilich müssten in gemessene umgewandelt werden; Geld-abgaben seien dem Bauer immer empfindlicher als Fuhrenund Arbeit, auch würde vielfach für die Frohndienste etwasgezahlt. Übrigens wünschten die Gutsbesitzer selbst die Auf-hebung der Frolmden, die nur schlechte und oberflächlicheArbeit bringen, — „wo die Frohnarbeit nach Tagen bestimmtist, ist nichts mit der Langsamkeit, und wo bestimmte Arbeitengeleistet werden müssen, nichts mit der Geschwindigkeit zuvergleichen“. Nicht zu vergessen sei dann die Unterstützungdes Grundholden durch den Grundherrn im Falle der Not.„ln den jüngsten Theuerungszeiten sollen viele Besitzer frei-eigner Güter gewünscht haben, grundbare Güter zu besitzen.“Bei allen möglichen Verhältnissen sei der Grundherr die Zu-flucht der Bauern, der isolirte Bauer werde überall gleich-gütig angehört und abgewiesen . 2
Soweit also nicht grobe Missbrauche herrschen, ist nach
1 Dabei würde dann „die Vermehrung der Laudemien bei völligerUngebundenheit der Güter insbesondere für den Staat, aber auch fürdie privaten Grundherren reichliche Entschädigung für kleine Unbe-quemlichkeiten bieten!“
2 Nur nebenbei mag erwähnt sein, dass gelegentlich auch dieAnspornung des Fleisses durch hohe Abgaben als ein Grund für Bei-behaltung der Grundlierrlichkeit angeführt wird: „Wenn der Bauerkeine grundherrlichen Abgaben mehr zu leisten und nicht gleich grössereSteuern zu zahlen hätte, wäre er nicht mehr so fleissig.“