1>IE Entwicklung von 180S—1818.
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gemeinden, endlich insbesondere des Staates selbst . 1 Diese Wirt-schaften auf den Bezug von Geldzinsen in stets wechselndemTauschwerte anzuweisen, würde zweifellos zu den schwerstenErschütterungen führen müssen.
Man solle sich deshalb darauf beschränken, die Aus-wüchse der Ereistifts-, Neustifts- und Leibgerechtigkeiten auf-zuheben, deren allmählige Umwandlung in Erbgerechtigkeitfestzusetzen, die ungemessenen Frohndienste in gemessene zuverwandeln, bezüglich der Aufhebung beziehungsweise Ab-lösung der Grundherrlichkeit selbst aber den Grundsatz fest-zuhalten, dass die Grundbarkeit „durch gegenseitige Über-einkunft des Grundherrn mit dem Grundholden zu jeder Zeitauf was immer für eine Art und Bedingnis losgekauft werdenkönne“. „In einigen Generationen“ würden sich ja die Ver-hältnisse vielleicht so geändert haben, dass man an eine Ab-lösung der Grundherrlichkeit wirklich denken könne. Dafürist aber „notwendige Bedingung eine beinahe um die Hälftestärkere Bevölkerung des Landes, denn dann erst würde esmöglich sein, Dienstboten zu bekommen, Brache anzubauen,wozu es jetzt oft an Menschen fehlt, nicht nur Getreide,sondern auch andere Produkte zu bauen, die mehr Arbeiterfordern, bessere Ökonomieverwalter zu erhalten“ u. s. w.Dann würde auch „der Bauer aufgeklärter sein und isolirtexistiren, die Grundherrn aber mehr Einnahmen aus ihrenÖkonomien beziehen können“.
Die Furcht vor tiefeinschneidenden Veränderungen, welchedie Verfassung bringen würde, erwies sich als unbegründet:
1 Namentlich der Staat dürfte nach Ansicht Aretins nicht au Ab-lösungen denken : „Durch die Getreidedienste der Grundholden kanndie Regierung allen Staatsdienern auch Besoldungen in Getreide geben,die nach einstimmigen Erfahrungen ungleich zweckmässiger sind alsGeldbesoldungen, und die auch in kurzem in Bayern wieder eingeführtwerden müssen.“ Übrigens würde, wenn sich der Staat seine Domini-kairenten ablöson lasse, das Geld wahrscheinlich doch nur vergeudet,die in den Staatseinnahmen dadurch entstehende Lücke würde durchallgemeine Erhöhung der Steuerquote wieder gedeckt, und die sauererworbenen Sparpfennige der Unterthanen, mit denen sie die Ablösungbestritten, wären nur zwecklos geopfert.
Hausmann, die. gnindhcrrl. Verfassung- Bayerns,
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