182 IHK ISAYR. AORARGKBKTZliHliUAG VOX 1800— 1848.
eigentlichen, tiefer liegenden Hindernissen einer freien Agrar-entwicklung, von den auf ihr lastenden Bürden und Fesseln,von dem ganzen Verhältnisse der Grundherrlichkeit und derGutsgerichtsbarkeit ist mit keinem Worte die Rede.
Diese kommt erst zur Sprache bei den Verhandlungenüber das Kapitel der Staatseinnahmen im Mai 1819. Hierwird in der Sitzung der Abgeordneten-Kammer vom 11. Mai1819, bei Besprechung der grundherrlichen Gefälle des Staatesbeantragt, es sollen Massregeln gegen Überlastung der Grund-holden getroffen und ein billiger Massstab zu Ablösung derGefälle festgesetzt werden. Die Beschwerde einiger Grund-holdeu im Oberdonaukreis wegen Überlastung mit grundherr -lieben Forderungen und deren Bitte um Abschaffung allergrundherrlichen Rechte führte in der Sitzung vom 15. .Maizu dem Anträge, die Regierung möge dafür sorgen, dass diein der Verfassung bestimmte Regulierung der ungemessenenFrohnden alsbald durchgeführt werde. Bei Besprechung derstaatlichen Musterwirtschaften, in der Sitzung vom 29. Mai,betont der Abgeordnete Köster, dass „die Freiheit des Eigen-thums die besten Musterwirtschaften mache“, am Rhein gebees Gegenden, wo jeder Bauer eine Musterwirtschaft habe.Die gleiche Sitzung führte zu Wünschen und Anträgen aufDurchführung der Ablösung aller grundherrlichen Rechte;dem gegenüber wird von anderen Abgeordneten „die grössteVorsicht und Gerechtigkeit“ empfohlen, wieder andere ver-werfen diese Ablösung als Eingriff in wohlerworbene Rechte.Bemerkenswerth ist, dass in der Sitzung vom 25. Juni, beiBeratung über die Staatsschulden, von einem Abgeordnetender Vorschlag gemacht wurde, es solle „zur Beförderung derAblösung der grundherrlichen Abgaben“ den Grundholdengestattet werden, mit Staatspapieren abzulöseu, die sie sichgegen hypothekarische Belastung ihrer Grundstücke verschaffensollten.
Diese Verhandlungen der ersten Landtagssession sindgeradezu typisch für die ganze weitere Entwicklung bis zumJahre 1848. Es wird fast allgemein die Notwendigkeiteiner umfassenden Reform der landwirtschaftlichen Verhält-nisse anerkannt, eine solche Reform in wirklich durchgreifender