DIE ENTWICKLUNG VON 1818 — 1848 .
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Gestalt ist aber unter Beibehaltung des Systems der Grund-herrlichkeit nicht durchführbar, und an die Umgestaltungdieser letzteren wagt man sich nicht heran. Dieser Verlaufzeigt sich deutlich in der Entwicklung, welche das Verlangendes Landtages nach einer einheitlichen Landeskulturgesetz-gebung 1 batte, das volle zwei Jahrzehnte hindurch auf derTagesordnung stand. Bereits 1822 wurde ein umfassenderlvulturgesetzentwurf vorgelegt; er gelangte aber nicht mehrzur Beratung. 2 Das gleiche Schicksal hatte die Revision desEntwurfes 1827; in dem Landtagsabschiede vom 15. Aug.1828 heisst es darauf bezüglich: „Ungern vermissen wir —die Ergebnisse eines auf die Entfesselung der landwirtschaft-lichen Industrie berechneten Kulturgesetzes.“ Im Jahre 1831kam ein Gesamtbeschluss der beiden Kammern über diesenGegenstand zu Stande und nicht weniger als 67 Anträge und16 „Wünsche“ verlangten von der Krone den Erlass einesKulturgesetzes; der Landtagsabschied vom 29. Dez. 1881 be-sagt darauf 3 : „Wir finden die Anträge über die Landeskultursehr beherzigenswert und werden solche in reifliche Erwägungziehen.“ Nach Wiederholung der Bitte durch den Landtagyon 1834 und 1837 brachte der Landtagsabschied vom 17. Nov.1837 seitens der Krone die Überzeugung zum Ausdruck, dassdie entgegenstehenden Schwierigkeiten (Grundherrlichkeits-verhältnisse und Mangel einer einheitlichen Civilgesetzgebung)vorläufig an den Erlass eines einheitlichen, das gesamte Ge-biet der Agrikultur umfassenden Gesetzes noch nicht denkenliessen. Diese Anschauung fand allmählig auch bei den StändenEingang und sie begnügten sich — 1843 — mit der Bitte,man möchte wenigstens „einzelne besonders dringende Gesetzezur Hebung der drückendsten Lasten der Landeskultur“ vor-legen lassen.
1 Unter diesem Ausdrucke wird im Allgemeinen die Zusammen-fassung aller nicht unmittelbar mit den Eigentumsverhältnissen zu-sammenhängenden'Bestrebungen zur Förderung der landwirtschaftlichenVerhältnisse verstanden.
- Vgl. dazu Rudhart, Über den Zustand u. s. w., I, p. 163—238.
3 L. A. III „Anträge und Wünsche der Kammer“, Rr. 41 ; Ges.Blatt f. d. K. Bayern, 1831, p. 101.
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