Druckschrift 
Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
Seite
143
Einzelbild herunterladen
 

DIE ENTWICKLUNG VON J8181848.

143

I

eigentum sei vielfach gegen alles Verhältnis belastet. Eskämen selbst noch Gefälle vor, die ihrer Natur nach zu denLasten der Leibeigenschaft gehörten, das Besthaupt, das Eiu-und Abzugsgeld u. s. w. Trotz der ausdrücklichen Be-stimmungen der Verfassung würden noch immer ungemesseneFrohnen, besonders Jagd- und Spanndienste verlangt, sodassdie eigene Wirtschaft von den Grundholden vernachlässigtwerden müsse.

Eine der massvollsten und klarsten dieser Petitionen,soweit solche dem Verfasser dieser Arbeit bekannt gewordensind, war die aus dem Herrschaftsgerichte Wallerstein , diein einer Volksversammlung vom 11. März gebilligt wurde,und in der folgende Forderungen aufgestellt sind:1. DieAufhebung der grundherrlichen Gerichtsbarkeit; 2. eine ad-ministrative Untersuchung der Zustände nnd alsbaldige Be-seitigung aller Lasten, die im Widerstreit mit den bisherigenVerfassungsgesetzen beständen; 3. eine gesetzliche Um-

wandlung des angesprochenen Leibrechts und der llerren-gunst in Erbrecht, ohne Entschädigung des Grundherrn, undzwar unter Niederschlagung aller hierauf bezüglichen Pro-zesse; 4. gesetzliche Aufhebung aller Feudallasten, soweitsolche nicht streng auf der Grundbarkeit ruhten; 5. gesetzlicheAufhebung aller Frohnden ohne Entschädigung der Grund-herrn; G. gesetzliche Möglichkeit der Ablösung aller grund-herrlichen Lasten auf Seite des Grundholden nach dem fürdie königlichen Grundholden bestehenden Massstabe; die dazunötigen Mittel sind durch ein demnächst vorzulegendes Gesetz zubeschaffen. * 1 ). In andern ländlichen Petitionen wurde ins-besondere noch die Aufhebung der Siegelmässigkeit, Gleich-stellung des Adels in Bezug auf die Militärpflicht und Be-setzung der Stellen im Ileere, Einschränkung der Familien-Fideikommisse, Aufhebung der Privilegien wegen Licenz-

don Vorlust seines Vermögens zu gewärtigen. Unter der Last von600 solcher Prozesse seufze selbst der Gerichtshof von Schwaben undUeuburg. 1 So in einer Petition aus dem Herrschaftsgerichte Waller-stein , vgl. Müller, n. a. 0. S. 280.

i Müller, n. a. O. S. 280.