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ertcilung bei Verehelichung, Ansässigmachung und Kon-zessionsgesuchen, Aufhebung der Patronat- und Präsentations-rechte in Bezug auf Kirche und Schule, sowie allgemeineKonkurrenzpflicht der Gutsherrn zu allen Gemeindelastengefordert.
Nun folgten sich die Ereignisse Schlag auf Schlag. ZuAnfang März hatte der König, dem allgemeinen Wunscheentsprechend, Thon-Dittmer in das Ministerium berufen, vondem dann auch der Entwurf des Ablösungsgesetzes gezeichnetist. Der bereits veröffentlichte Beschluss des Königs, wo-nach die Abgeordnetenkammer aufgelöst, Neuwahlen an-geordnet und ein ausserordentlicher Landtag auf den 31. Maieinberufen wurde, ward nach stürmischen Vorgängen inMünchen zurückgezogen und die Kammern wurden schon aufden IG. März einberufen. Bereits am 17. März geschah dererste Schritt der Regierung, um dem allgemeinen Verlangenentgegenzukommen: Der König erliess eine Verordnung,durch welche „unsere Verordnung vom 21. April 1840, dieAblösung des Handlohns und anderer gutsherrlichen Gefälledes Staates betreffend, ausser Wirkung gesetzt, und die Ab-lösung der ständigen Dominikalgefälle sowie des Handlohnsnach den Bestimmungen unserer früheren Verordnungen vom13. Februar 1826, die Ablösung der ständigen Dominikal-gefälle betr., dann vom 19. Juni 1832 die Fixirung und Ab-lösung des Handlohns betr., wieder ungehindert gestattet wird.“
Inzwischen war man in der Regierung eifrig an derArbeit, den Entwurf eines Grundentlastungsgesetzes auszu-arbeiten, und in einer Entschliessung des Ministeriums, die S
unter dem 19. März auf die obenerwähnte, am 14. März inMünchen überreichte Wallensteiner Petition erging, wurdein Aussicht gestellt, dass alsbald Gesetzentwürfe im Sinneder Eingabe, zur Fixirung und Ablösung der Zehnten undgrundherrlichen Lasten an die Stände in Vorlage kommenwürden. Dieser Gesetzentwurf war in der ersten Woche desApril fertiggestellt, wurde aber nach einer Beratung des Ge-samtministeriums vom 10. April einer gründlichen Umarbeitungunterzogen; trotzdem konnte er, nach wiederholten Beratungensämtlicher Ministerien und des Staatsrates, doch bereits am