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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
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DIE ENTWICKLUNG VON 18181848.

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bereits hypothekarisch vorgciuerktist, festgehalten. Im Übrigenaber kann die Aufkündung weder den Berechtigten zugestandenwerden, da sonst eine bedenkliche Steigerung des Zinsfusseszu befürchten wäre, nocli auch den Pflichtigen allein, welchLetzteres eine ungerechte einseitige Erleichterung derselbenwäre; dazu kommt, dass nach Aufhebung der Gerichtsbarkeitden Berechtigten durch die Erhebung viele Mühen und Kostenentstünden. Es ist daher angezeigt, dass der Staat die sämt-lichen Grundrenten übernimmt und die Berechtigten daunauf Staatsrechnung entschädigt werden. Diese Entschädigungsoll im 20 fachen Betrage der Honte erfolgen, und zwar in4prozentigen Ablösungsschuldbriefen nach dem Nennwerte,die in runden Summen (1000, 500, 100 und 25 Gulden) aufNamen oder Inhaber ausgestellt werden. AVer nun dem Staateinfolge der Übernahme von Grundrenten oder ursprünglicheine fixierte jährliche Grundabgabe schuldet, bat fortan stattderselben nur den 4prozentigen Zins des für dieselbe nor-mierten Ablösungskapitals, also statt 100 Gulden Grundabgabenur 72 Gulden Zins aus dem jenen 100 Gulden entsprechen-den Ablösungskapital zu entrichten. AVill der Pflichtige dasAblösungskapital durch Annuitäten abtragen, so zahlt erentweder seine ganze bisherige Grundabgabe 34 Jahre langoder »/io derselben 43 Jahre lang, nach dieser Frist ist erdann jeder weiteren Verpflichtung enthoben und die Ab-lösungssumme getilgt. Auch darf der Pflichtige währenddieser Zeit nach Belieben die bereits eingezahlten Tilgungs-raten samt Zinseszinsen durch einmaligen Baarerlag des Rostesseines Ablösungskapitals ergänzen. Das ganze Ablösungs-kapital, die jährlichen Tilgungsraten und etwaige Restzahlungenkönnen in Ablösungsschuldbriefen nach dem Nennwerte ent-richtet werden. A r on den Ablösungsscliuldbriefen wird jähr-lich , den von den Pflichtigen eingehenden Summen ent-sprechend, ein Teil nach dem Loose durch Baarzahlung nachdem Nennwerte getilgt. Für das ganze Ablösungsgeschäftwird bei der Schuldentilgungsanstalt eine Ablösungskasse er-richtet, die UDter Mitaufsicht ständischer Kommissare nachden Bestimmungen des Gesetzes zu verfahren hat.

Bei solcher Festsetzung, so führen die Alotive schliess-