5
gearbeitet, und viele Jahre lang eine auch von den Dänen immerdankbar anerkannte segensreiche Wirksamkeit geübt. Sein Nachfolger,zunächst im Ministerium des Aeussern, ward 1751 Hartwig Ernstvon Bernstorf, der schon im Jahre 1736 auf Veranlassung seinerFreunde und Verwandten Carl und Ludwig von PI essen in dendänischen Staatsdienst getreten war. Als Minister berief er eine Anzahlanderer deutscher Männer, wie Oeder, Ehlers, Schuhmacher,Dusch, Sturz, den Schweizer Reverdil und Andere, die ihm beiseinem Reformwerke Hülfe leisteten. Wohl alle diese Männer hattendie Lehren der aus Frankreich gekommenen neuen Philosophie in sichaufgenommen und strebten sie in das Leben überzuführen. Rern-st orf selbst stand mit Montesquieu in fortdauerndem Briefwechsel-Alle diese Männer sind mehr oder weniger bei dem Reformwerke mitthätig gewesen.
Um aber die Dringlichkeit dieser agrarischen Reform-Massregelnzu begreifen, muss man sich ein Bild von dem Zustande und der Lageder Landwirthschaft machen, wie solche in einem grossen Theil Däne-marks und der Herzogthümer damals betrieben wurde. In beidenLändern bestanden ausgedehnte Grossgüterdistrikte, welche von derLandesherrschaft beinahe unabhängig waren. Die darin liegendenGutswirthschaften wurden lediglich vermittelst der Arbeitskräfte derleibeignen Bauern und Insten betrieben.
Es kann heute nicht meine Aufgabe sein im Einzelnen vorzu-führen, wie dieser Grossgrundbesitz hier erst in neuerer Zeit, vom15. Jahrhundert an aus Einzelhufen emporgewachsen war und dieursprünglich freien Eigenthümer der übrigen Hufen zu besitzlosenFrohnarbeitern und Leibeigenen herabgedrückt wurden. Der im vorigenJahre zu Göttingen verstorbene Nationalökonom Georg Hanssen , derbeste Kenner schleswig-holsteinischer Agrarverhältnisse, hat dieses, inüberzeugender Weise in seiner von der Petersburger Akademie derWissenschaften gekrönten Preisschrift: „Die Aufhebung der Leib-eigenschaft in Schleswig-Holstein " dargethan.
Der seit dem 16. Jahrhundert immer mehr ausgebildete neueGrossbetrieb der Landwirthschaft brachte anfänglich den Besitzerngute Erträge, während natürlich die unterdrückten Bauern immer mehrin Armuth sowie wirthschaftlich und sittlich in Verfall geriethen. Aberder gewaltsamen Niederlegung der Bauerndörfer geschah lange keinEinhalt, vielmehr betheiligte sich der Staat selbst daran. Noch in denJahren 1701 bis 1709 wurden z. B. in dem Gottorpschen Antheile Hol-