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Die innere Colonisation in Schleswig-Holstein vor hundert Jahren : Rede zum Antritt des Rektorates der Christian-Albrechts-Universität in Kiel am 5. März 1895 / von Wilhelm Seelig
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das Geld unangetastet bleibt, und nicht durch Künsteleien an dem-selben und dessen Zirkulation, durch gewaltsame Wege, die man derZirkulation vorschreibt, durch Veränderung des natürlichen Verhältnissesalles verdorben und verwirrt wird."

Alle diese allgemeinen Sätze finden sich in demBedenken"zwischen den einzelnen Vorschlägen und Forderungen eingestreut undsollen dazu dienen die Grundlage zu bilden, auf der sein VorschlagParzellirung der Grossgüter vor allem der Domänen beruht.

Was nun dieses Ziel selbst angeht, so war Oeder weit davonentfernt dasselbe sofort, oder durch gesetzlichen gegen die Gutsherrenausgeübten Zwang erreichen zu wollen. Er hatte einen zu gutenhistorischen Blick, als dass er sich nicht sagen musste, dass eine sogrossartige Veränderung nur allmählig und stufenweise durchgeführtwerden könne. Er war zugleich zu sehr von Gerechtigkeitsgefühl be-seelt und zu philosophisch geschult, als dass er einen solchen vomStaat ausgeübten Zwang hätte billigen können. Oeder war vielmehrder festen Ueberzeugung, dass die von ihm vorgeschlagene Besitz-Reformauch für die Gutsherren vortheilhaft sei und dass diese aus freien Stückenjene Uwandlung vornehmen würden, sobald sie sich mit der Sacheselbst genauer bekannt gemacht. Er konnte sich dafür ja auf die inAscheberg gewonnenen Erfahrungen stützen. Oeder wollte zudem denGuts-Nexus selbst nicht auflösen, erklärte vielmehr das Fortbestehender adligen Güter, Baronien, Grafschaften u. s. w. als vortheilhaft fürdas Staatswesen, gerade so wie die Physiokraten dieses thaten. Dervon den Bauern zu entrichtende Canon sollte das Bindemittel und dieGrundlage für die Grossgüter abgeben. Der Bauer sollte nur persönlichfrei sein und sein Land frei bewirthschaften können.

Dass Oeder für sein weittragendes Reform-Projekt auch Gegnerfand, erscheint nur zu natürlich. Zur Widerlegung von Einwürfen undBeseitigung von Missverständnissen sollten eben die, 2 Jahre nach demErscheinen desBedenken" demselben angefügtenZusätze" dienen.Hierin erklärte er z. B. dass da, wo er von Freiheit spreche, er diewirthschaftliche Freiheit meine; darin bestehenddass Jeder dasRecht haben solle seinen Wohlstand zu fördern und zu gemessen."Dieses Recht aber sei von der Staatsform unabhängig, könne unter derMonarchie eben so gut, vielleicht noch besser gewährt werden, als unterder Republik , wie die Erfahrung sowohl im Alterthum, wie in republi-kanischen Staaten der Neuzeit, z. B. Polen, beweise; wo die unterenKlassen unter schlimmer Knechtschaft seufzten. Man hatte Oeder