:;s
nämlich verdächtigen wollen, dass er die Republik anstrebe, wogegener sich energisch verwahrt.
Später, in der Reaktionszeit des Ministeriums der dänischen Gross-grundbesitzer und nachdem Oeder gezwungen war Dänemark zu ver-lassen, nahm die Gegnerschaft dann, wie das ja leicht zu geschehenpflegt, den Charakter böswilliger Verleumdung an, wogegen Oeder inseinem 1786 erschienenen Flugblatt: „Appell an das dänischePublicum" von Oldenburg aus sich verwahrt. Ein KonferenzrathF1 e i s ch m an n in Kopenhagen hatte in einer Streitschrift erzählt: „Manhabe Oeder ein Landgut umsonst angeboten, auf dem er die von ihmvorgeschlagenen Verbesserungen ausführen solle auf eigene Kosten. Erhabe es aber abgelehnt. „Man kennt ja die Deutschen, von welchenalle diese Kreuzsprünge ihren Anfang genommen" hiess es darin.
Oeder erklärte die ganze Geschichte einfach als eine Lüge.
Dass die Vorschläge, welche Oeder für die Durchführung seinerIdee im Einzelnen machte, nicht alle zweckmässig waren, bedarf keinerweiteren Ausführung. Insbesondere war sein Gedanke über die Stellung,welche der Canon überhaupt einnehmen sollte, besonders aber dassderselbe bei den öffentlichen Verkäufen der Domänen-Parzellen denGegenstand des Aufgebots bilden, ein Kaufgeld garnicht erhoben werdensollte, sicherlich verfehlt. Auch die Opposition, welche er gegen eineallgemeine Grundsteuer-Reform erhob, zeugte von sehr einseitiger Auf-fassung des Steuerwesens überhaupt. Warum überhaupt Oeder dieserFrage in seinen „Bedenken" einen Platz eingeräumt, obwohl sie mitdem darin vorzugsweise abgehandelten Thema, der Parzellirung desGrossgrundbesitzes nur in losem Zusammenhang steht, erklärt sich wohlnur daraus, dass er auch andere Mittel zur Hebung der landbautreibendenBevölkerung, welche vielleicht in den Berathungen der Kommission zurSprache gekommen sein mochten, nicht unerörtert lassen wollte.
Dass in dem „Bedenken" Oeder's auch des Kriegswesens Erwähnunggeschieht, erscheint vielleicht auf den ersten Blick noch auffallender.Aber doch stand dasselbe im engen Zusammenhange mit der Frageder Bauern-Emanzipation. In Dänemark war 1702 die Leibeigenschaftdurch Gesetz aufgehoben. Aber die kurz zuvor errichtete „Landwehr"hatte für den Bauernstand eine neue glebae adscriptio an deren Stellegesetzt, welche fast noch drückender war, als jene. Den Gutsherrnwurde es vom Gesetz überlassen, die zu Rekruten bestimmte Mannschaftaus der Zahl ihrer Gutsangehörigen auszusuchen. Alle männlichenPersonen vom 14. bis zum 35. Jahre wurden in die Rekrutirungslisten