sie sich bis zur wissenschaftlichen Epoche der Nationalökonomieheran entwickelt . . . mehr und mehr disparate Gegenstände«.»Die Kameralwissenschaft ist in ihrer Weise ein Ausdruck dessich emporarbeitenden absoluten Staates wie der sogenannte Mer-kantilismus« 23 ).
Die Ausbeute aus den systematischen Werken ist also keineallzu ergiebige gewesen. In dieser kurzen literargeschichtlichenBehandlung der Kameralisten ist es deshalb noch nötig, auf dieLiteratur der Finanzwissenschaft und ihre Geschichte ein-zugehen, weil im Zusammenhang mit ihr die Kameralisten amhäufigsten gestreift werden. Aber auch hier werden wir wenigNeues finden. Adolf Wagner folgt in seinem Urteil völlig demletzten der Kameralisten, Rau: »Die deutschen Autoren«, so
meint er über diese Zeit, »knüpfen an das Domänen-, Regalien-wesen der Territorien an und machen die Finanzlehre zu einemTeil der Kameralwissenschaft«; »es ist eine teils patriarchalisch,teils höfisch und fiskalisch gefärbte Literatur 24 )«. Ein andererFinanzwissenschaftler, Eheberg, schildert die, allmähliche Auf-lösung des Deutschen Reiches, die Entstehung der Territorial-macht mit ihrem Bedarf nach neuen Finanzen und einer Zentral-verwaltung, die in den Kammern geschaffen wurde 25 ). In derzweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts beginne mit der Ausbildungder sogenannten Kameralwissenschaft ein neuer Abschnitt derFinanzliteratur. Die meisten dieser Schriften, deren Autoren sichoft als Gegner merkantilistischer Grundsätze zeigten, »sind nichtsanderes als weitläufige Entwürfe für staatliche Verwaltungs-instruktionen«; alle ökonomischen Fragen würden vom Standpunktder »Camera principis« betrachtet. »In der kameralistischen Literatur finden sich deshalb nicht nur die ersten Grundrisse derspäteren Nationalökonomie, sondern sie umschließt auch auf langeZeit alle Untersuchungen über das Finanzwesen« 26 ). »Für dieAusgestaltung einer selbständigen Finanzwissenschaft ist diedeutsche Kameralistik von besonderer Bedeutung geworden,« die»als Wissenschaft von der landesfürstlichen Verwaltung« um dieMitte des 17. Jahrhunderts entstand und den zukünftigen Beamtenökonomische und juristische Kenntnisse vermitteln sollte, um diemerkantilistischen Absichten der Landesherren zu verwirk-lichen 27 ). Die gleichen Anschauungen vertritt auch Altmann 28 ),ebenso Max von Heckei, der die Kameralistik oder Kameral-wissenschaft als die »Wissenschaft der fürstlichen Verwaltung«bezeichnet, die auch die »erforderlichen finanzwissenschaftlichen