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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
Entstehung
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Kenntnisse vermittelte« 29 ), und damit nichts Neues sagt. AltereLehrbücher verfahren ebenso kurz, sie betrachten die Kameral-wissenschaft als die Vorstufe zur Finanzwissenschaft. So nenntLorenz von Stein die Kameralwissenschaften eine »Ver-schmelzung von technischen und wirtschaftlichen Grundsätzen« 30 ),Umpfenbach behauptet, die Kameralistik, die »tief versunken imMerkantilismus« sei, behandle die Gesamtheit der zur Versehungder Kammergeschäfte nötigen Kenntnisse« und datiert ihren Beginnmit dem Auftreten von Gasser und Dithmar 31 ). Schließlich seinoch mitgeteilt, was Gustav Cohn in seiner »FinanzWissenschaft«behauptet. Auch er sieht in der Kameralwissenschaft nur eineVorstufe der Finanzwissenschaft. Er will absichtlich nicht auf dieältere Literatur eingehen; denn es wird, so sagt er, »immer möglichbleiben mit einer gewissen Begeisterung, welche man zu der Lektüreder älteren Kameralisten hinzubringt, in ihnen bereits die ent-scheidenden Einsichten in das Wesen des Volks- und Staatshaushaltszu entdecken« 32 ).

2. Alle finanzwissenschaftlichen Bücher heranzuziehen ist un-möglich und vor allem unnötig, aber ehe diese Betrachtungen überdie deutsche und kursorische Behandlung der Kameralistenwas bisher noch dasselbe ist abgeschlossen werden, ist es not-wendig, noch auf ein Buch in Kürze einzugehen, das bisher alsdas einzige deutsche den Kameralisten mehr Aufmerksamkeitgeschenkt hat, nämlich Gustav Marchets »Studien über dieEntwicklung der Verwaltungslehre in Deutschland vonder zweiten Hälfte des 17. bis zum Ende des 18. Jahr-hunderts.« Wie schon der Titel des Buches besagt, steht auchbei Marchet der Verwaltungsgesichtspunkt im Vordergrund; dasProblem des Werkes ist ein juristisches. Deutschland versuchtesich nach den Schlägen des Dreißigjährigen Krieges mittels derVerwaltung aufzuraffen, deren System die Verwaltungslehre wurde,als deren Schöpfer Marchet Seckendorf betrachtet. Von ihm führeeine Linie über Becher, Hornigk, Schröder zu Justi und Sonnenfels.Die Entstehung einer Verwaltungslehre gehe Hand in Hand mitder Idee vom eudämonistischen Wohlfahrtsstaate, die in der Natur-rechts- und Aufklärungsphilosophie, vor allem der englischen, be-gründet sei: »Der Eudämonismus . . . drückt sich symptomatischaus in der Sehnsucht nach guter Verwaltung« (II. 2). Erst mitdem philosophischen Kameralismus eines Christian Wolf und IsaakIselin entstehe die Verwaltungslehre als Wissenschaft, wie sie Justiund Sonnenfels betreiben 33 ). Die alten Kameralisten sind Marchet