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Gemeinschaft, die zwischen ihrer eigenen und der Volkswirtschaftbestand. Das Ziel war aber merkantilistisch. Eins bedingtedas andere: wenn Handel und Gewerbe blühten, war Geld genugda für ein Heer und gute Verwaltung: wo diese aber bestanden,konnten sie ihrerseits das wirtschaftliche Leben des Landes schützenund fördern. So werden die Fürsten Kaufleute und Industrielle.Sie wollen ihr »Territorium als eine Einheit in gewerblicher Be-ziehung ansehen« 18 ). Deshalb fördern sie die Gewerbe, versuchendie Gegensätze zwischen Stadt und Land zu mildern; auch denHandel suchen sie zu leiten, reformieren das Münzwesen, Maßund Gewicht: der Staat kümmert sich jetzt um alles. — Man hatbestreiten wollen, daß die deutschen Staaten damals über-haupt etwas erreichten. Das ist unrichtig. Natürlich warendie Erfolge der einzelnen verschieden, aber wir sehen hier imkleinen dieselben Vorgänge wie außerhalb der deutschen Grenz-pfähle, nur daß hier die Schwierigkeiten oft noch größer waren,weil die kleinen Monarchen nicht über den überragenden Einflußgeboten wie die großen Könige. Daß der Kampf im Innerneinerseits den Städten galt, wurde schon betont. Wenn sie bis-weilen vor dem platten Land begünstigt wurden, geschah es auchnur getreu dem Gedankenkreis, dem man damals huldigte: dieStädte waren eben ökonomisch weiter, was nur von Nutzen für dasganze Land sein konnte. Daneben galt es andererseits den Dua-lismus zu beseitigen, der zwischen Fürst und Ständenherrschte. Diese »Mitherrscher des Landes« 19 ) mußten ihre Machtverlieren, sollte eine Einigung geschaffen werden: denn sie wardie Aufgabe. Vergessen wir doch nicht, daß das gemeinsameBand, das in jenen Tagen Europa umschlang, nicht durch all dieverschiedenen Maßregeln, sondern durch die große Idee be-festigt wurde, die wir Merkantilismus nannten.
b. Grundlage der politischen und wirtschaftlichen Zusammen-fassung ist eine gute Verwaltung, an sie hatten die Fürsten deshalb auch zu denken. Das 16. Jahrhundert wird maß-gebend für die Reorganisation der Verwaltung, die bisherin den Formen, die das 13. Jahrhundert geschaffen hatte, ver-blieben war. »Die Reformen des 13. Jahrhunderts erfolgten, alsdie Inhaber der gräflichen Rechte zu Landesherren gewordenwaren; die Reformen des 16. Jahrhunderts, als die Landesherr-schaft sich zur Landeshoheit herangebildet hatte« 20 ). Im 13. Jahr-hundert hatten sich die Lehnsherren des Königs von ihm selbständiggemacht und versuchten nun auch im eigenen Lande selbständig