zu werden und den Adel zu unterdrücken. Aber »auch im Innernder Territorien beruhte der staatliche Zusammenhang auf demLehensverband . . . Die gleiche Entwicklung, welche die Landes-herren in ihrem Verhältnis zum Reichsoberhaupt zum eigenenVorteil ausbeuteten, lernten sie im Innern als überaus lästige Fessel,als Hindernis für die Begründung einer geschlossenen Herrschaftkennen« (Spangenberg 21 ). Als Gegengewicht gegen die feu-dalen Beamten wurden die aus der Unfreiheit hervorgegangenenMinisterialen verwandt. So entsteht mit der neuen Landesherr-lichkeit ein neues Beamtentum, das nötig war, da die alten Ver-hältnisse nicht mehr paßten. Mit diesen neuen Räten wird dasFinanz-, Justiz- und Kriegswesen reorganisiert. Da aber die Ständeimmer mehr erstarkten, Ritter, Kirche und Städte immer mäch-tiger wurden, gelingt eine wirkliche Verwaltungsreform erst umdie Wende des 16. Jahrhunderts, eben als der Fürst diese wider-strebenden Mächte zu beugen sucht. Spangenberg sagt zwar:»Die Anfänge des modernen Staats traten bereits damals — nichterst im 15. Jahrhundert — in vielen wesentlichen Zügen hervor.Was ihnen fehlte, war die Gunst der Verhältnisse, die Zeit zumAusreifen« 22 ); doch ist diese Behauptung unzutreffend. Aus nichtskonnte der neue Staat natürlich nicht werden, aber es war nochnicht so weit, wie er ja selbst meint. Denn: »Ein weiter, müh-samer Weg mußte durchmessen werden, bis es gelang, über zahl-lose Rechte und Privilegien hinweg, die ständische Ordnung desMittelalters durch den absoluten Staat zu ersetzen, der Beamte,Militär und Finanzkräfte zur Verfügung hat und gleichzeitig be-rufen ist, der Träger einer einheitlich geleiteten, nach eigenen Ge-setzen lebenden Volkswirtschaft zu werden« 23 ).
Jetzt im 16. Jahrhundert wird die Zentralverwaltung neuorganisiert; begann doch »der deutsche Territorialstaat damalsteils die Erfüllung anderer Aufgaben den Verbänden, denen siebisher zugefallen war, zu entziehen, teils sich ganz neue Aufgabenzu stellen« 24 ). Es ist eine interessante Tatsache, daß gerade derMann, von dem man noch die letzte Wiederherstellung der deut-schen Reichseinheit erwartet hatte, der erste war, der den Terri-torien in der Grundlegung ihrer Selbständigkeit voranschritt, näm-lich Maximilian I. Er ist es, der in seinen Erblanden diebeste Verwaltung seiner Zeit schuf und hier seinen weitsich-tigen Blick und sein großes organisatorisches Talent offenbarte.Wohl ist es möglich, daß er an keine Einheit in Deutschland mehr glaubte und wenigstens seinem Hause eine gesicherte Wohn-