angepaßt, ins Leben gerufen wurden; denn es ist nicht die Auf-gabe eines genialen Staatsmannes, mit freier Schöpfungskraft neueGebilde zu erzeugen, deren Lebensfähigkeit sich erst noch'zu be-währen hätte. Das Verständnis des Politikers für die realen Be-dürfnisse des Staatslebens wird sich gerade darin bekunden, daßer . . . die vorhandenen Elemente weiter entwickelt oder unterBerücksichtigung der Eigenart des heimischen Staatswesens dessenEinrichtungen umgestaltet, indem er gute ausländische Institutionenauf heimischen Boden verpflanzt« 26 ).
Werfen wir deshalb einen Blick auf die burgundisch-französische Verfassung. Im 14. Jahrhundert teilt sich inFrankreich, als dort die Vasallenstaaten unterworfen sind, deralte Rat und Gerichtshof des Königs in drei Abteilungen: denGrand Conceil als beratende Behörde in allen Staatsangelegen-heiten, das Parlament als obersten Gerichtshof und die Chambredes comptes als obersten Rechnungshof und Verwaltungsbehördeder königlichen Domänen. Diese französische Verwaltung dientedann in Burgund zum Vorbild, als es sich von Frankreich un-abhängig macht. Philipp der Gute schafft in Lille 1385 dieChambre du Conceil und die Chambre des comptes, seinSohn Karl der Kühne baut die Kammern weiter aus und trenntdie königliche von der allgemeinen Kasse. Das Herzogtum Bur-gund konnte den Deutschen aber mehrfach als Vorbild erscheinen,denn es bestand aus den verschiedensten einzelnen Territorien,die erst eine straffe Zentralisation einigen konnte. Philipp demGuten gelang es, diese Einigung durch die Personalunionzu schaffen. »Aus ihr ergab sich mit Notwendigkeit eine gewisseEinheitlichkeit der Regierung. Das höchste Ziel der burgundischenHerzöge war — wie das aller Fürsten im 15. Jahrhundert — einevollkommene monarchistische Zentralisation. Demgemäß suchtensie, auf Kosten der Selbständigkeit der einzelnen Territorienihren Einfluß in doppelter Weise zu erhöhen, indem sie in jedemeinzelnen Landesgebiet ihre eigene Machtvollkommenheit befestigten,und außerdem, mit Rücksicht auf die Gesamtverwaltung, über diezahlreichen Verwaltungsformen hinweg eine größere Zahl vonZentraleinrichtungen schufen« 27 ). So Pirenne, der betont, daßder provinzielle Partikularismus geschont werden mußte. Es tratennun auch »gelehrte Verwaltungsbeamte an die Stelle der bisherigenGemeindeschöffen« 28 ).
Als Maximilian von Österreich seinem Schwiegervater Karldem Kühnen in der Regierung folgte, ließ er nicht nur diese
Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 6
Zielenziger, Die alten deutschen Kameralisten.