Druckschrift 
Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
Entstehung
Seite
93
Einzelbild herunterladen
 

93

seynd kaum tausend in Teutschlandt, die sich umb deß VaterlandsAuffnehmen bemühen / und unter den tausenden seynd widerkaum hundert / die etwas thun können / und darunter seynd kaumzehen / die etwas thun wollen / hierunter seynd wider kaum zwey /denen mans zulässet / ja die man doch mortificiret, daß dieselbenmüd werden / und nachlassen« 22 ). Sollte Deutschland ein neuesLeben beginnen und aus dem Schlendrian emporkommen, dannmußte es erst einmal erwachen!

b. Eine Definition der alten deutschen Kameralisten alsVolkswirte im merkantilistischen Sinne ist noch keineswegs er-schöpfend. Das Wesen dieser Gruppe von Schriftstellern, wiewür sie eben nur in Deutschland finden, hat die verschiedenstenSeiten: neben dem Volkswirt steht der Privatökonom.

Wir können die Privatwirtschaft im Sinne von Weyermann-Schönitz*) »als die Betätigung privater, für sich selbst besorgterWirtschaftssubjekte zur Erzielung eines gewissen Ertrages« 23 ) de-finieren, und zwar weil auch wir das Moment der höchsten Ren-tabilität hier ausscheiden müssen, das Weyermann-Schönitz als »nichtnotwendiges Kriterium des Privatwirtschaftens« 24 ) ansehen. Dennder Kameralist, der für seinen Fürsten und dessen Kasse besorgtwar, konnte sich die höchstmögliche Rentabilität dieser privatenfürstlichen Wirtschaft nicht zum Ziel setzen, einfach deshalb, weilsie mit der öffentlichen vom Staat und Volk unauflöslich verknüpftwar. Das privatwirtschaftliche Element, das die alten Kameralistenbeseelte, gleicht dem der staatlichen oder kommunalen Finanzwirt-schaften: »es ist uns bekannt als fiskalisches Prinzip, aber wirwissen, daß dieses auf Schritt und Tritt gehemmt ist durch andereRücksichten, andere .Prinzipien« 25 ). Diese privatwirtschaftlicheEigenart finden wir bei allen Kameralisten, bei dem einen mehr,bei dem andern minder ausgeprägt. Hornigk trennt deutlichzwischen der »Landesökonomie« und der »Cameral-Öko-nomie« 26 ), die er auch »Particular-Ökonomie« nennt, die aber »ohnejene / als der Lande allgemeine Ökonomie, keinesweges in dieHarre bestehen kan« 27 ). Schröder vollzieht dieselbe Trennung,und seine Sorge für den Fürsten zeigen die Worte: »Es ist ja ein

*) Vgl. die interessanten Ausführungen speziell I, G. S. 6780 und I, D. S.3335- Wenn aber Weyermann und Schönitz sagen (S. 1): »So wollten diealten Kameralisten, die Obrecht, Bornitz, Besolt, Klock, v. Seckendorf, v. Schröder,Zincke, Justi u. a. die privatwirtschaftliche Verwaltung des fürstlichenVermögens lehren, dann folgen auch sie der bisher oft vertretenen, unangebrachtenAnschauung, die zu widerlegen ja nicht der letzte Zweck dieser Arbeit ist.