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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
Entstehung
Seite
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mangels eines Ausdrucks für diese Zwischenstufe, als Nation al-und Privatökonomen ansehen.

c. Noch wird die Frage zu beantworten sein gerade imHinblick auf ihre Bücher wie weit die alten Kameralisten Wissen-schaft getrieben haben, und ob man berechtigt ist, bei ihnen schonvon einer Kameralwissenschaft zu sprechen. Jedoch soll hiernicht entschieden wrnrden, wer zuerst ökonomische Wissenschaftgetrieben hat, daß es schon vor Adam Smith geschah, ist oft ge-nug betont worden. Auch ist es unmöglich, im Rahmen einersolchen Arbeit, den Begriff der »Wissenschaft« philosophischvöllig zu erschöpfen. Wir erkennen heute nur das als Wissen-schaft an, was sich der freien Forschung bedient. Die Wissen-schaft muß um ihrer selbst willen da sein, muß ihren Selbst-zweck haben. Aber, meint Aristoteles , sie geht im Unterschiedzu bloßer Empirie nicht auf das »Daß« (ort), sondern auch auf das»Warum« (äion), auf die Gründe [ärr/ai] der Dinge 46 ). Eine Ent-scheidung über die Wissenschaftlichkeit der Schriften der altenKameralisten wird schwierig sein, weil sie zu ihrer Zeit nichtangezweifelt wurde. Nehmen wir aber unsere Definition der Wissen-schaft als Maßstab und vergleichen wir jene Bücher mit denwissenschaftlichen Werken unserer Tage, dann werden wir zu einemnegativen Resultat kommen. Die kameralistischen Bücher ver-folgen alle einen bestimmten Zweck: sie dienen nicht der Lösungwissenschaftlicher Probleme, sie wollen nicht die ökonomischenZustände ihrer Zeit und deren Gründe erforschen, sondern siehaben bestimmte Ziele im Auge. Gerade die ersten kameralistischenWerke sind nicht aus eigenem Willen entstanden, sondern aufden Wunsch der Fürsten ; es sind meist Gutachten. So sagtOsse in der »Zuschrifft« in seinem »Testament« an Kurfürst Augustvon Sachsen: » Es haben Ew. Churfürstliche Gnaden am dato densechzehenden August dieses laufenden fünff und fünfzigsten Jahres,schrifftlich und durch Ihren Gesandten mündlich von mir begehret,daß Ew. Churfürstliche Gnaden ich mein unterthäniges Bedenkenanzeigen wolte, wie Gott dem Allmächtigen zu Ehren und Lobe,und Ew. Churfürstlichen Gnaden Landen und Leuten zu Wohlfarth,eine gottselige, starcke, rechtmäßige unpartheyische Justitia in der-

selbigen Churfürstenthum, Fürstenthum und Landen erhalten.

Habe ich gemein geschrieben, wie meines Bedenckens eine Christ-liche Obrigkeit durchaus eine gottselige, weißliche, vernünfftigeund rechtmäßige Regierung und Justitiam in Ihren Landen undGebieten erhalten möge, und was allenthalben hierzu gehöret« 47 ).