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genommen. In weitläuftigem Verstände begreifet man unterPolicey alle Maaßregeln in innerlichen Landesangelegenheiten, wo-durch das allgemeine Vermögen des Staats dauerhaftiger gegründetund vermehrt, die Kräfte des Staats besser gebrauchet und über-haupt die Glückseligkeit des gemeinen Wesens befördert werdenkann; und in diesem Verstände sind die Commercien-Wissen-schaft, die Stadt- und Landoeconomie, die Verwaltung der
Bergwerke, das Forstwesen und dergleichen mehr.zu der
Policey zu rechnen.« »In engem Verstände begreifet man unterder Policey alles dasjenige, was zur guten Verfassung des bürger-lichen Lebens erfordert wird, und mithin vornämlich die Erhaltungguter Zucht und Ordnung unter den Unterthanen, und die Maaß-regeln, die Bequemlichkeiten des Lebens und das Wachstumdes Nahrungsstandes zu befördern« 55 ). Wozu aber dient dasalles? Nur dem einen großen Zweck, den die Eudämonisten kannten:»Der Endzweck und mithin das Wesen aller Republiken beruhetauf der Beförderung der gemeinschaftlichen Glückseligkeit. Dasallgemeine Vermögen einer jeden Republik ist das Mittel, dessensie sich zu Beförderung ihrer Glückseligkeit gebrauchen muß. Des-wegen muß das allgemeine Vermögen erhalten, vermehret und ver-nünftig gebrauchet, nämlich zur Beförderung der gemeinschaftlichenGlückseligkeit angewendet werden. Dieses ist der Inbegriff allerOeconomischen- und CameralWissenschaften« 56 ). Was er unter derGlückseligkeit eigentlich versteht, erklärt er an anderer Stelle: sie istursprünglich die »Vollkommenheit unsers moralischen Zustands«,hier aber bedeutet sie mehr: »eine solche gute Einrichtung und Be-schaffenheit eines Staates, daß jedermann einer vernünftigen Frey-heit genieße und durch seinen Fleiß vermögend sey, sich diejenigenmoralischen und zeitlichen Güter zu erwerben, die er nach seinemStande zu einem vergnügten Leben nöthig hat« 57 ). So besteht nunfür Justi die Policey Wissenschaft »in einer Erkenntniß, wie ausdem gegenwärtigen Zustande des gemeinen Wesens klägliche Maß-regeln zu ergreifen sind, um das allgemeine Vermögen des Staatsin seiner innerlichen Verfassung zu erhalten und zu vermehren unddasselbe, sowohl nach seinem Zusammenhänge, als in allen seinenTheilen, zu Beförderung der gemeinschaftlichen Glückseligkeitimmer dienlicher und brauchbarer zu machen« 58 ). — In seinen»Grundsätzen der Policey Wissenschaft« bespricht er daherdie Kultur der Länder, gibt eine Agrar- und eine Städtepolitik; einKapitel beschäftigt sich mit der Vermehrung der Einwohner, erbehandelt ferner Gewerbe- und Handwerkerfragen, sehr ausführlich