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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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beraubt ist er schwach, denn es ist sein Nerv. Deswegen müssenkluge Fürsten einen Staatsschatz schaffen: »Quibus Respublicadestituta consensu Politicorum imperfecta et experientia teste, im-becilla et impotens est, quippe nervis suis privata. Qua propterprudentes Principes et politici semper de pecunia publica colligenda,atque Aerario communi paranda soliciti fuere« 9 ). Die Mittel, denSchatz zu bilden, sind öffentliche und private, die öffentlichen sind»bestimmte und feste«, »ordentliche und außerordentliche« oder»zufällige und vorübergehende«. Die ordentlichen werden vonden Liegenschaften, der Jagd, den Bergwerken, dem Boden, denöffentlichen Gebäuden, den Geldanleihen genommen; die privatenkommen aus den Sammlungen der Privaten, Bürger und Fremden 10 ).Jeder Staat hat seine öffentlichen Einrichtungen, wie Wiesen, Ackerund Weiden , ohne die er nicht existieren könnte, da sie jährlicheEinkünfte geben. Aber kein Staat oder keine Gemeinde ist festbegründet, die sich nicht Land behalten hat, wozu ein genauesStudium des Ackerbaues erforderlich ist 11 ). Zu den ordentlichenEinkünften gehören auch die Zinsen. Daher muß ein Mons pietatiserrichtet werden, d. h. eine Kasse des Fürsten oder Staates, ausder öffentliche Gelder zum gesetzlichen oder höheren Zins gegenein Pfand geliehen werden. So kann den Armen gegen denWucher geholfen werden 12 ]. Die außerordentlichen Einkünftewerden nur in der Not gebraucht. Es werden bisweilen außerder Ordnung Flandwerlc und Gewerbe vom Fürsten oder Staatzu den öffentlichen Lasten herangezogen 13 ). Zu den außerordent-lichen Einnahmen gehören auch der Handel zu Wasser und Lande 14 ),gewisse Monopole 15 ), eine Lotterie 16 ) (»Olla Fortunae«), die Alchimie 17 ),der Verkauf von Ehren, Würden und Privilegien 18 ), die Verleihungvon Lehen 19 ), die Veräußerung des fürstlichen Gold- und Silbergeräts 20 ),der Verkauf von Teilen des Staatsgebiets 21 ) oder von Kirchen-gut 22 ). Die zufälligen Einnahmen bestehen aus herrenlosen Gütern,fälligen Lehen, weggenommenen Waren, aus den Gütern der Un-würdigen, der Geächteten und Majestätsverbrecher, aus dengefundenen Schätzen, der feindlichen Beute, den Tributen der Be-siegten und den Beiträgen der Bundesgenossen 23 ).

Bornitz behandelt dann die Steuern. Die Steuer ist ihmein Gewinn aus öffentlicher Schätzung nach Personen oder Ver-mögen: »Vectigal est pecuniae compendium ex impositione publicaratione personae aut rei, aerario Reip. excolendum, iure divino,Gentium et civili Principibus et reip. compentens« 24 ). Nur demFürsten steht es zu, Steuern zu erheben. Die Steuer muß billig