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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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tarum, tum inter se communium; summa cum potestate ac rationeo-ubernatio« 82 ). Ähnlich bodinisch definiert er die Souveränität:»Majestatem summam potestatem voco: ex quo sequitur, eametiam primam esse & suae quasi originis: quippe cum a superiorenullo dependeat; nisi ä solo Deo.« Daher hießen die Fürsten heute »von Gottes gnaden« 83 ). Er untersucht dann die Rechteund Pflichten des Monarchen, bespricht auch die übrigen Staats-formen und nennt das Deutsche Reich einen gemischten Staat,weil in ihm die Herrschaftsrechte geteilt sind. Neben juristischen,Erziehungs- und Verwaltungs-Fragen erörtert er fast mit dengleichen Worten wie in seinem »Aerarium« finanzielle Angelegen-heiten. So streng er das Souveränitätsprinzip betont, Tyrannensollen die Fürsten nicht sein, und wenn sie die Untertanen mitGewalt zu einer falschen Religion bekehren wollen, haben diesedie Pflicht, mehr Gott als einem Menschen zu gehorchen 84 ).

Die fünf 1623 erschienenen »Discursus Politici« bilden die Fort-setzung dieser Ausführungen: er untersucht hier eingehend dieeinzelnen Staatsformen, gibt aber der Monarchie, als derverbreitetsten, ältesten und bequemsten Art den Vorzug. VonInteresse sind eigentlich nur seine Bemerkungen gegen die zugroße Ausdehnung der Territorialgewalt; er war so wenig Parti-kularist, für Deutschland wäre das fast gleichbedeutend mitMerkantilist daß er an das eine große Reich glaubte: »Liberrimiquidem sunt Germaniae Principes & Status; magis quam omnesalii, qui in caeteris Regnis. Non tarnen eorum potestas ultra legi-timos limites est extendenda. Etenim ex uno Imperio potentissimoplures qui facere velut Reges minores, dissolutionem illustrissimaemoliretur Monarchiae« 85 ).

Diese kurze Übersicht über einige besonders prägnante WerkeBesolds belehrt uns, daß er denselben Meinungen wie Bornitzhuldigt, »nur daß er sie in einer etwas verschiedenen Ordnungvorträgt« (Glaser). Wie groß war doch die Gedankenarmut, diedamals in Deutschland herrschte, daß jeder dieser Autoren zwarein eigenes neues System, aber mit den alten Ideen sich schaffenwollte. Auch Besold sprechen wir die Eigenschaft als Ka-meralist ab.

Nach diesen beiden juristischen Schriftstellern müssen wirnoch zwei andere prüfen, die auch oft meist zusammengenanntfür Kameralisten gehalten werden, nämlich Maximilian Faustund Kaspar Klock .

Irgendeine wissenschaftliche Bedeutung können wir Faust