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Höhe, die er erreicht, folgt gar bald ein tiefer Rückschlag. DieDistanz zwischen den Anschauungen der beiden Männer kann aberauch nicht den Ausschlag geben: beide waren Beamte, beiderSchriften sind politisch, beide merkantilistisch: bei demeinen schlummert der Merkantilismus zwar noch im Keim, undbeide haben das Wohl ihrer Fürsten und ihres Volkes imAuge: man könnte für das privatwirtschaftliche Interesse desAlbertiners folgende Stelle anführen: »Jha das frembde leut /inn unser Landt kommen / solche wahre bey uns kauffen . . . .domit besser sich die einwonnere / der Lande / nicht allein dieWirthe / ... . nicht allein der herren Zölle und Geleite /sondern alle handtwerger« 114 ). Ebensowenig darf man aber denErnestiner für einen krassen Fiskalisten halten; auch er ist fürdas Wohl und Wehe des Volkes bedacht. Beiden war die Münz-frage eine Lebensfrage für ihre Länder. Wir tun wohl am besten,wenn wir diesen Kampf um die Münze als eine Einleitu ng zumKameralismus ansehen.
Mit vollem Recht werden wir Melchior von Osse undGeorg Obrecht als alte Kameralisten betrachten. Sie weisenzwar viel Ähnlichkeiten mit der juristischen Steuerliteratur auf,aber für sie ist der Umstand von ausschlaggebender Bedeutung,daß ihre Schriften auf Veranlassung ihrer Fürsten entstanden, soOsses »Testament «, so Obrechts »Diskurse«. Daher war für siedie Problemstellung eine andere. Das Testament sollte ein »nütz-liches Bedencken / ein Regiment so wohl in Kriegs als FriedensZeiten recht zu bestellen / zu verbessern und zu erhalten: AllenRegenten / dero Räthen und Dienern zu Anordnung ihrer Re-gierung und guter Policey zu wissen« sein, »auff weyland derDurchlauchtigsten / Hochgebohrnen Fürsten und Herrn / HerrnAugusti . . . gnädigsten Befehl . . . beschrieben« 115 ). Es war alsokeine wissenschaftliche, sondern eine politische Schrift, die nichtforschen, sondern belehren und verbessern sollte, die volks- undprivatwirtschaftliche Fragen zu erörtern hatte. Vom Merkantilis-mus finden wir auch in ihr nur Spuren, aber sie ist ein Kinddieser Strömung, denn die merkantilistischen Gedanken, die denKurfürsten erfüllten, veranlaßten ihn zu Reformen, und diesenNeuerungen sollte Osses »Testament « dienen. Ähnlich steht esmit den »Diskursen« Obrechts, die Kaiser Rudolf von ihm forderte.Nur sie werden wir zu den kameralistischen Schriften zählen, nichtdie andern rein juristischen, die Obrecht verfaßte. Nicht unwesent-lich ist es, daß sie alle deutsch geschrieben sind, während sich