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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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Seine Beweisgründe, so beginnt er, seien keineswegsentkräftet worden. Trotzdem müsse man den »unfugk derer /die zur geringeren Müntze rathen« noch einmal widerlegen. Erredet den Gegner nun immer mit »Du« an: Du willst mit Vor-haben geringer Münze, »den zinssherren ein gros theil jrer zinsenehmen«. Aber Gott hat die Obrigkeit um der Menschenwillen geschaffen und die Silberbergwerke ihnen in Gnade ver-liehen, die nun nicht zum eigenen Nutz der Obrigkeit, sondernzum Gedeihen und Blühen der Lande verwaltet werden sollen.Sonst würde umgekehrt, was Gott gewollt hat. »Gleich als obGotf / die dinge / umb der öberkeit willen / gegebe / und dieunderthan / umb jhrent willen geschaffen hette.« Darum sollendie Leute, die zu schlechter Münze raten, weil der Fürst dadurchmehr Einnahmen erhalte, bedenken, welchen Schaden das Landdadurch habe. Wenn Du auch meinst, »das die Müntzherren / mitder geringen Müntze / jhren eigenen nutz und vortheil« nichtsuchten. Nun meinen diese Leute immer, jedes Land solle seineGottesgaben recht teuer verkaufen. Es ist zwar dem Land ganznützlich, wenn die Einwohner Korn, Gerste, Bier teuer verkaufen,aber mit dem Silber geht das nicht, weil hier die Gewerken durcheine Ordnung gebunden sind, der Obrigkeit zum festgesetztenPreis, nämlich für die Mark ungefähr 7 Gulden 13 Schilling inMünze zu verkaufen. Wird nun die Mark Silber höher ver-münzt, so haben die Herren den Nutzen, das Land und dieGewerken den Schaden. Denn Du machst die Münze geringeran Wert und gibst den Gewerken in dieser selben schlechten Münzenicht mehr als früher in der guten. Wie man also hiermit Landund Leute schädigt, ist im anderen Buch oft genug hervorgehobenworden.

Es entstände »Unfriede und auffrur« denn »als viel die Müntz-herren die Müntze geringer macheten / also vil müste der schül-diger an der heuptsumme und den zinsen nachgeben«. Also»Wenn einer achttausent und drithalbhundert Gülden / ausgelihenhette der alten müntze / und solte nu mit der newen müntze /bezalet werden / so müste jme / der schuldiger / eilfftausend undachthalbhundert gülden / widergeben«, oder der Gläubiger müßteso viel Schaden erleiden. Er macht mit Recht auf den Nachteileiner solchen Seisachthie aufmerksam. Den Überschuß hättendie Fürsten für ihre Kammer, der Untertan aber den Schaden, ermüßte alles teurer kaufen: »der Edelmann müßte von seinenBawern / die erbzinse mit der geringem müntze bezalt nemen«,