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Wir sehen in Melchior von Osse einen typischen Fürsten-diener; sagt er doch auch von sich selbst 3 ): daß er »dem hoch-löblichen Hause zu Sachsen von Jugend auf bis in sein Alter, undnun vier Chur und Fürsten zu Sachsen, dreyen biss in ihre Grubegedienet, und Ew. Churfl. Gnaden, als dem Fünfften.« Er war eintreuer, durchaus konservativer Mann, und wird durch diese Ge-sinnung mit dem anderen großen sächsischen Kameralisten, mitSeckendorff, besonders verbunden. Der Eindruck, den die Religions-wirren auf ihn ausübten, war so groß, daß er sein Ideal in einerWiedervereinigung beider christlicher Konfessionen erblickt, keinWunder, daß Luther und Melanchthon ihn »als einen heimlichenPapisten« 4 ) ansahen. Auch Thomasius , der Herausgeber des»Bedenckens«, meint, »daß er in seinem Hertzen ein Papist / undkein großer Preund der Lutheraner, geschweige denn ein yvrjoicogLutheranus solle gewesen sein« 5 ). Wenn Roscher sagt, Ossegehöre noch zum Teil zu der »theologischen Periode« 6 ) der National-ökonomie, hat er sicherlich recht, denn seine volkswirtschaftlichenAnschauungen stehen weit unter denen des großen AlbertinerAnonymus. Es war jene Epoche des Werdens, in der er wirkte,eine Zeit, in der man in den deutschen Landen merkantilistischzu denken anfing. Damals begannen die Fürsten mit ihren Re-formen. So erscheint sein »Testament « am Anfang dieser Zeit,was wohl Small veranlaßte, in ihm das erste kameralistischeDokument zu sehen. Das ist nicht unberechtigt: behandelt Ossedoch Probleme, die nun in allen kameralistischen Schriften disku-tiert werden, und ist der erste, der gewisse Verwaltungsideenvertritt, denen später auch Seckendorff , selbst noch Justi undSonnenfels huldigen. Schärfe war ihm nicht eigen, dazu war ereine zu zaghafte Natur, doch scheut er sich nicht, auf die schad-haften Stellen im Staatsgebäude aufmerksam zu machen, bei denenman mit den Reformen einzusetzen habe. Wenn er auch manchesdurch eine ethisch-theologisch gefärbte Brille sieht, ist doch imersten Teil des »Testaments « eine gewisse Höhe zu verspüren.Sein Verdienst ist es, auf die Einrichtung von Kammerkollegienhingewiesen zu haben. »Es war in der Tat ein großer Fortschrittder Behördenorganisation, als im 16. Jahrhundert die größerendeutschen Landesherren nach dem Vorgänge Maximilans I. stattdes einzelnen Vitzthums oder Hofmarschalls ein Kammerkollegiumerrichteten« 7 ). Das Werk Osses*) zerfällt in zwei Teile, der