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haltung mitarbeiten. Darum sind auch die Anschauungen dererzu bekämpfen, die da meinen »daß man die beschriebenen Rechtenach der Billigkeit des Verstandes« 13 ) mildern oder daß man sie»gar abschaffen und an derselben statt ein Jus arbitrarium ein-führen solle« 14 ). Das ist aber eine teufliche Meinung, die die Herr-schaft erschüttert, wo das ist, da »entstehen innerliche Spaltungund Zerrüttung« 15 ). Daher will er nun beschreiben, welches derbeste Weg ist, das Recht im Regiment zu erhalten; wenn diesauch sowohl in der Monarchie, wie in der Aristokratie oder Demo-kratie sein kann, »so ist es doch bei mir ohne Streit, daß dieMonarchia und eines Menschen Regierung, sonderlich da solcheRegierung erblich ist, die beste und bequemste sey, wennder Herr ein gottseeliger, kluger, frommer Mann ist. . . . dennwo der gemeyne Mann regieret, da stehts selten wohl, kann auchkeinen guten Bestand haben. . . . wo viel Leute gleiche Gewaltim Regiment haben, bleiben sie selten eins« 16 ).
Nachdem nun Osse den Nutzen der Monarchie bewiesen hat,ist er bei seinem Thema angelangt: den Pflichten ihres Trägers,des Regenten: »Dissfalls ist an des Herren Person zum höchstengelegen, denn daran lieget alle Wohlfahrt, und ist in Monarchia das vornehmste / daß der Herr ein gottfürchtiger, frommer undverständiger Mann sey, Gott und die Gerechtigkeit liebe, und inseinem Regiment eine starcke, unparteiische rechtmäßige Justitiamhalte« 17 ). Darum muß der Fürst die drei Pflichten der Gerechtig-keit beobachten; daß er Gott gebe was seines ist, daß er selbstin Tugend lebe und den Menschen niemals unrecht tue. Diehöchste der drei Pflichten ist die Erhaltung der EhreGottes und der wahren christlichen Religion. Osses Ideal einergroßen christlichen Gesamtkirche kommt zutage, wenn er mehrFrömmigkeit und von den Predigern einen Sinn und eineMeinung fordert; »denn da Spaltung zwischen ihnen vorfällt, diesey so gering als sie wolt ... so, ärgert doch solches . . . dieLayischen« 18 ), und wo eine Spaltung eintritt, entsteht nur Zwietracht.Aber der schwerste Teil der Justitien ist die Pflicht, »sich selbstwohl und tugendhafft aufzuführen« 19 ), dazu muß man alle Stückeder Weisheit kennen, den anderen mit gutem Beispiel voran-gehen, mäßig sein, »sich nicht auf Lust / Reichthum, Ehre, sondernauf GOtt verlassen« 20 ). Solchem Fürsten ist jede Arbeit leicht.
Danach ist eine andere Weisheit, »dass ein Herr wohl undordentlich wisse, Hoff und Hauss zu halten, das seine rechtehrlich und nützlich auszutheilen und zu distribuiren« 21 ), dazu