gehört Mann und Weib, was Aristoteles »Regimen Conjugale«,ferner Eltern und Kinder, was er »Regimen Paternale«, schließlichHerren und Diener, was er »Regimen dominativum« nennt. DieEhe ist nötig, damit das Regiment vererbt wird, deshalb darf einRegent nicht unkeusch sein, auch hat er für eine gute Erziehungseiner Kinder zu sorgen: »denn je mehr an ihnen gelegen,nachdem sie mit der Zeit verwalten sollen, so viel auch vor andernvonnöthen ist, daß sie mit guten Sitten, Künsten und Tugendengezieret sind, weil die andern alle sich nach ihnen richten« 22 ).Dazu sind gute Lehrer nötig, auch erfahrene Räte, die sie vonJugend auf in der Politik unterweisen sollen. Schließlich brauchtder Fürst aber noch zum Leben Diener und eine Haushaltung,als da sind »Fürstliche Häuser . . . item Fürstliche Aemter, Städte,Renten, Zinse, Zölle, Gleidt, Bergwercke, und andere FürstlicheNutzung, davon die Obrigkeit ihr Fürstlich Wesen haben und dannauch die Ihren erhalten soll, und dann — hier weist Osse auf dieneu zu schaffende Institution hin — die Fürstliche Renth-Kammer, da man einnimmet und ausgiebet, und das Einkommenrecht und bequemlich austheilet und distribuiret« 23 ). Der Fürstbraucht schöne Häuser, soll aber nicht der Bausucht verfallen.Auch seine Nutzungen muß er gut versorgen, sonst kommt es,»daß des Herren Cammer-Güther und Nutzung von einer Zeit zuranderen geringer oder auch der weniger werden, und einer dießder andere jenes, was einem jeglichen gelegen .... an sich reißet,da stehen die Sachen übel, denn daraus erfolget nichts anders,denn daß man der Obrigkeit Unterhaltung, wenn die von denCammer-Güthern nicht mehr erfolgen mag, auf andere Mittel stellenmuß, als auf Steuren oder neuerliche Aufsätze auf die Unterthanen,welches denn der Obrigkeit bei den Ihren einen bösen Willenmachet, auch solche Wege Gott nicht fast angenehm sind, denndadurch müssen arme Leute bißweilen weg geben, davon sie mitihren Weib und Kindern leben solten« 24 ). Denn wann diese auchin Notfällen nach allem Vermögen ihrem Fürsten helfenmüssen, so sündigt die Obrigkeit, »wenn sie nicht aus Nothfällen . . .,sondern aus eigenem Willen . . . ihre armen Leute und Unter-thanen mit Steuer oder neuerlichen Aufsetzen beschweret« 25 ). —Noch galt die Steuer als Ausnahme, und alle Staatsausgabenwaren die der Fürsten . — Aber braucht der Fürst in der NotSteuern, dann sollen sie ihm nicht zu schwer gemacht werden,doch ist es nicht gut, daß die Herren »solche Dinge in Brauchkommen« lassen 26 ). Das können sie sehr gut verhindern, wenn
Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomie. Heft 2 . 11
Zielenziger, Die alten deutschen KameraÜsten.