— i63 --
nützt das nichts, »wenn nicht in der Cammer zurathe gehalten,allein zu nothwendigen Ausgaben gebraucht, und aller unnützer,vergeblicher . . Kost gemieden wird, damit dem Herrn durchehrliche und unnachtheilige Spärlichkeit und Parsimonien einVorrath von Geld hinterleget und von Jahr zu Jahr gern ehretwerde« 33 ), für den Fall der Not. Die Kammer wird aber geplündertdurch unnützes Bauen, zu viele Diener und überflüssige Ausgaben.Darum soll sie von tüchtigen Beamten, die nicht geizig sind, ver-waltet werden. — All diese Vorschläge Osses drehen sich nunum die neuzuschaffende Kammer. — An diesen Beamten istauch den Untertanen gelegen, die viel mit ihnen zu tun haben.Es soll aber nicht einem alles anvertraut werden, sondern ambesten sind vier Personen, unter denen einer präsidiert. Auchmuß der Fürst die Rechnungen selbst prüfen. In all dem, waszur Ehre Gottes gehört, darf man nicht karg sein, muß Armenwillisf Almosen geben und niemandem das ihm Gebührende vor-enthalten. Schließlich hat der Fürst auf ein gottesfürchtiges undehrerbietiges Hofgesinde zu sehen.
Das letzte Hauptkapitel des ersten Teils, die »PrudentiaRegnativa«, ist der Stellung des Fürsten zu den Unter-tanen und seinen Pflichten gewidmet. Der Fürst soll »Landund Leute dergestalt . . regieren, daß dieselben den Regentenlieben«, »daß sie an Vermögen zunehmen, auch bey guten Ver-mögen erhalten werden, damit sie in vorfallender Noth zu Ab-wendung derselbigen, ihr Vermögen brauchen können« 34 ). Dennwenn die Untertanen den Herrn nicht lieben, steht es übel, undwenn er so regiert, daß sie arm werden, steht er »auf der letztenStuffen des Verderbs«. Er spricht direkt aus, daß Fürsten - undVolkswohl miteinander verwebt sind, wenn er sagt: »Darumhaben die alten, weisen, verständigen der Herren Räthe,ihrer Herren und der Land Wohlfartli nicht wollen schei-den« 36 ). Der Regent hat verständig, gerecht, sittsam, gütig undgroßmütig, vor allem aber gottesfiirchtig zu sein, denn Gott mußer Rechenschaft ablegen. Dann aber ist »vonnöthen, daß er vorsich selbst ein verständiger Mann sey, und alle Gelegenheit seinerLande und Regierung erkunde, damit er, was jedesfalls zu thun,selbst wissen möge, und nicht allewege mit fremden Augen sehenund leiden dürffte« 36 ) (vgl. oben S. 77). Das ist auch allen Unter-tanen ein Trost, wenn sie des Herren Sorgfalt erblicken. Darummuß der Fürst alle bösen Begierden bekämpfen und halten, waser verspricht, wie Decius sagt: »Quod dixi, dixi, quod scripsi,
11 *