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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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allem müsse man auf die Anstellung tüchtiger Lehrer achtenund auf die Beschäftigung der Studenten, daß sie nicht die Stundenversäumten und »ihren Eltern das Ihre unnützlich verzehrten« 83 ).Man sollte daher unnötige Lektionen fallen lassen, dann könnteman die anderen Professoren besser besolden und desto tüchtigeregewinnen. Dann aber dürfe man nicht so viel mit den Lektorenwechseln, das sei ebenso schädlich wie ein häufiger Beamten-wechsel. Man sollte auch beim Promovieren strenger sein,»so wären auch gelahrte Leute dester mehr in achtung« 64 ). BeiBesprechung der einzelnen Fakultäten fordert Osse neue Lektorenfür die theologische und die Anstellung zweier italienischerChirurgen, denn eine solche zöge viele Schüler herbei. Die juri-stische Fakultät habe wohl vortreffliche Mitglieder, aber die seienmit anderen Geschäften überhäuft und kämen nicht zum Lesen.Darum müsse man die Häufung der vielen Ämter in einerHand, vor allem Beisitz am Schöppenstuhl und Professur, be-seitigen. Dann aber verdiente der Unterricht gehoben zu werden,durch Wiedereinführung der Übungen und Disputationen, besondersdurch Errichtung dreier neuer Professuren, einen für den»Process ex jure Canonico« 66 ), einen anderen »in jure Civili« 86 )und den dritten für die »institutiones« 87 ). Auch sie lasse man ausItalien kommen und spare dafür kein Geld, denn man gewinnedadurch doch: Schüler und auch Geld, da nun die Söhne italienischetreffliche Lehrer in der Heimat hören könnten. Man solle sie vondem stattlichen Einkommen aus den Canonicaten besolden. Dennan einem guten Lehrer liege eigentlich alles. Wir sehen daraus,wie groß die Bedeutung der italienischen Rechtsschulen damalsnoch war, als der Humanismus erst allmählich in Deutschland ein-drang. Osse begleitet seine Vorschläge dem Zeitgeist ent-sprechend immer mit den nötigen Kontrollmaßnahmen und Be-vormundungen. So soll »in itzlichen Collegio, darinnen man zulernen pflegt, ein Notarius oder eine andere beglaubte Person«aufmerken, »wie offte ein itzlicher Lector in jedem Auditorioläse« 88 ), darüber an den Kurfürsten berichten, ebenso über dasBenehmen der Schüler. Von Lern- und Lehrfreiheit war alsokeine Rede, dem großen Zweck: das eigene Land emporzuheben,mußten alle Mittel dienen. Liberale Institutionen konnte mandazu noch nicht gebrauchen.Jede Universität hätte ihren »Fiscus«,in den alle Abgaben kämen, die Gelder sollten gut verwaltet unddie Erhaltung der Hochschule davon bestritten werden. Natürlichverlangt er auch häufige Visitationen. An die Spitze der Univer-