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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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sagt er: »es sollen aber die Einkünfte und Abgaben so vermehrtwerden, daß das Geld nicht aus dem Blut der Untertanen zusammen-kommt« 19 ). Hier sehen wir Obrecht durchaus als Volkswirt.Als viertes Mittel empfiehlt er, bei gewissen Gelegenheiten Ab-gaben zu erheben, um dem Luxus zu steuern, daß der Bräutigameinen Taler gebe bei »Irtenhochzeiten«, zwei bei »Gaabhochzeiten« 23 ).Dann macht er den Vorschlag einer Kindersparkasse unterstaatlicher Verwaltung, wobei die fiskalischen Gründe die aus-schlaggebenden sind: »daß wenn jemandem ein Sohn oder eineTochter geboren wird, der Vater veranlaßt wird . . . eine gewisseSumme nach Belieben in die Kasse des Orts zum Nutzen des Fiskuseinzuzahlen, die dort solange bleiben soll, bis der Sohn das 24.,die Tochter das 18. Jahr erreicht, und dann dem Vater, wenn ernoch lebt, oder dem Sohn oder der Tochter . . . mit sechs ProzentZinsen . . . zurückgezahlt werde«. Ein durchaus vernünftiger Ge-danke besonders für die damalige Zeit, aber den eigentlichenZweck des Ganzen enthüllt erst der Schluß: »Aber wenn zufälligder Sohn oder die Tochter inzwischen stirbt, soll das eingelegteGeld der Kasse verfallen, wenn nicht vielleicht andere Kinder dasind, daß die dann auch das Recht der älteren genießen können« 21 ).So würde der Staat zu jeder Zeit Geld haben, aber den Kindernbliebe auch eine Summe für alle Zeiten zu ihrer Verfügung.

Die Mittel, die die Untertanen nicht belasten, sind dreierlei:»Primum est bona oeconomia. Secundum est venditio quorundambonorum. Et tertium est novorum acceptorum et redituum con-stitutio« 22 ). Die gute olv.ovop.ia besteht darin, daß jeder Beamtesein Amt mit größter Treue wahrnimmt und nicht unnütze Kostenverursacht, denn »die beste Steuer ist die Sparsamkeit« 23 ). Daszweite Mittel ist der Verkauf oder die Verpfändung gewisserGüter; wie der Verkauf unbebauten Landes, das niemand bestellenwill, und aus dem der Staat keinen Nutzen hat, so kann das Geldin die Staatskasse kommen, und mit dem Ackerbau können sichBürger und Land bereichern. Dazu gehören verschiedene Abgaben:wenn etwas einem anderen oder seinen Erben mit dem Vertrag desWiederkaufs verkauft wird; wenn ein Verkauf stattfindet, so daßder Käufer die gekaufte Sache vielleicht zwanzig Jahre besitzendarf, und sie dann der Verkäufer billiger zurückkaufen kann.

Es folgen nun die mannigfachsten Abgaben bei derjustiz-verwaltung, die zeigen, wie fiskalistisch Obrecht denkt. Ermeint, wenn überall die Strafbestimmungen streng innegehaltenwürden, diene dies der öffentlichen Ruhe, aber auch dem Fiskus.

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