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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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So soll derjenige, der Gott lästert, und auch der, der es hört undnicht anzeigt, mit einer Mark Gold bestraft werden 24 ). Roschermeint hierzu sehr richtig: »In jener klassischen Zeit der Intoleranzund konfessionellen Streitsucht wäre das ein ergiebiges Feld ge-wesen« 26 ). Dieselbe Strafe fordert Obrecht für andere Verbrechen:Ehebruch, Spiel, Schändung. Bei Hochzeiten finde ein solcherLuxus statt, daß ihm gesteuert werden müsse; da ferner die Prozessesehr zunähmen und die Untertanen an ihren Pflichten hinderten,sollte jeder, der prozessieren wolle, sofort bei Beginn drei Guldenbei Gericht bezahlen 26 ), damit, wenn er den Prozeß gewinne, derAngeklagte bestraft würde, wenn er ihn aber verliere, als unbe-sonnener Mensch Strafe erleide. Wer ferner, nachdem er zu pro-zessieren begonnen, später davon ablasse, solle obendrein noch dreiGulden bezahlen 27 ), ebenso wenn einer Berufung einlege, und sieverworfen werde. Schließlich empfiehlt er die Güterkonfis-kation aus den verschiedensten Gründen. So wenn eine Dirneeinem Soldaten, mit dem sie verkehrte, etwas hinterläßt; wennjemand einen, dem er im Testament zwar etwas vermacht, in einemKodizill für unwürdig erklärt; wenn jemand einen Unrechten Ver-trag über die Erbschaft eines Verstorbenen schließt; wenn jemandeinen andern hindert oder ihn zwingt, sein Testament zu machen;wenn jemand den Toten der schwersten Verbrechen anklagt, dieErmordung des Verstorbenen nicht rächt; wenn ferner jemand denTestator tötet oder seinen Tod verschuldet, wenn er sein Weiboder seine Kinder tötet, oder wenn er dessen Weib schändet.Dann, falls einer behauptet, das Testament sei falsch, und die Be-hauptung nicht aufrecht erhält, oder gegen die AufzeichnungenBesitz erstrebt, falls er die Erbschaft des Verstorbenen raubt;schließlich falls er eine des Ehebruchs Beschuldigte oder seinMündel heiratet 28 ). Es ist natürlich unmöglich, alle einzelnenBestimmungen, die Obrecht angibt, aufzuzählen; aber auch so wirdsich zeigen, in welcher bevormundenden Weise der Staat nachseinen Vorschlägen in das Privatleben der einzelnen eingreifensoll. Schließlich sollen auch noch die Güter der Geächteten undHingerichteten eingezogen werden, aber er will die alte RegelJustinians gelten lassen: nur wenn keine Nachkommen mehr dasind. Ebenso ist mit dem Besitz derer zu verfahren, die eine un-züchtige Ehe eingingen oder wegen Majestätsbeleidigung verurteiltwurden 29 ). Das also wären alles Abgaben, die das Volk nichtbelasteten.

Nachdem er nun die Mittel besprochen, die im Wege der