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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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grossem Vorteil, wenn er nach Metallen forschen und Bergbautreiben ließe. Zu den »Civil«-Mitteln gehören zunächst die herren-losen Güter, die dem Staat ganz, und die aufgefundenen Schätze,die ihm zur Hälfte verfallen sollen.

Interessant sind seine Geldvorschriften. Zuerst sei einegute Münze erforderlich, in der man den Untertanen gegen Gold-oder Silberpfand Summen zu 5 Prozent ausleihen könne, so würdeder Herr der Untertanen Wohl fördern und unangenehmen Anleihenentgehen. In solchen Münzen könne man »streittige Geldsummen«hinterlegen und Wechsel ausstellen; die Depositen dienten dazu,»dass sie von den Münzverordneten . . . ohn einige Zinssreichung /eine gute Zeit mögen genossen werden«, die Wechsel aber zumUmwechseln fremder Geldsorten. Wenn er auch im Türkenkrieg-Diskurs einer Münzverschlechterung nicht abgeneigt war, hierbekämpft er sie mit aller Schärfe: »Das aber heutigen Tagsetliche Mammonsbrüder / damit jhnen einen sonderen profit suchen /und machen wollen / dass sie mit den Müntzsorten allerhand / eigen-nützige Vorthei gebrauchen / auch dieselbige im Schrott und Kornminderen und schwechen / das ist allen Rechten / auch des Hey-ligen Reichs .... edicten stracks zuwider / und bringt / ohn allenZweiffel / solcher profit Gottes Fluch / und zeitliche Straff mitsich«. Die argen Münzzustände im Reich will er durch eineEinheitsmünze beseitigen; es wäre zu sorgen, »wie im gantzenReich an allen Orthen / ein gleicher valor könne angericht underhalten werden«. Es müßte jeder Stand im Reich, der dasMünzrecht hat, seine Münzen etwas besser, als es die Reichsord-nung vorschreibe, ausmünzen. Man müßte auch alle fremdenguten Münzen »in ihrem rechten werth aestimiren« und nebenden Reichsmünzen nehmen. »Dann dieweil die fein marck Silberund Gold / viel höher als das müntz edict vermag / muss erkaufft /und noch dazu mit grossen Unkosten vermüntzt werden« und dieLänder, die fremde gute Münze gebrauchen können, wenn sie dieMünzen nach dem Edikt ausgeben sollen, »von wegen dess un-gleichen valors, in den Reichssteuern viel höher als andere Ständbeschwert werden,« so sei sein Vorschlag nur berechtigt 69 ). Sodenkt auch er noch an eine gemeinsame Reichsinstitution: ver-gebens!

In durchaus merkantilistischer Weise tritt er für denHandel ein; daß der Adel, ja der Fürst selbst als Kaufleute auf-treten, erscheint ihm als absolut berechtigt; er ist hierin seinerZeit weit voraus. Ein Regent könnte viel Nutz erlangen, »wann