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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
Entstehung
Seite
218
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»ob gleich manchsmal die Unterthanen wegen zu grosser Gewaltihren Obern solches nicht rächen / noch straffen / noch sich be-freyen können/so bleibt doch die ewige Straff solchenRegenten nicht auss / und kan den Seufftzern / und Thränender armen Unterthanen / und ihrer Kinder / so sie gen Himmelschicken /der Weg nicht versperret werden« 50 ).

Nachdem er nun den »Ursprung der Obrigkeit« völlig be-schrieben, will er »Gesetz und Reguln« besprechen und gehtdamit zur Verwaltung über, verlangt zur Unterstützung der Fürsten fünf Kollegien. Man darf diese Kollegien wohl nicht denKammern gleich setzen, die gab es zu Bechers Zeit in Österreich längst und auch in anderen deutschen Staaten, wie wir sahen.Es sind eher der eigentlichen »Policey« untergeordnete Ab-teilungen, die allerdings die weitgehendsten Funktionen habensollten. Mit zunehmender Bevölkerung wuchsen die Anforderungenan die Verwaltung immer mehr und verlangten weitgehendsteSpezialisierung. Diese fünf Kollegien sollen errichtet werden»nach der Art der fünff Puncten Menschlicher Glückseligkeit«.Immer ist es also die Wohlfahrtsidee des Volkes, die ihn leitet:»salus publica suprema lex« heißt es bei ihm, nicht mehr »regisvoluntas« wie bei den alten Kameralisten des 16. Jahrhunderts.Die Kollegien sollen erfahrene Räte, Kanzler, Sekretäre usw. haben,die ihr Amt treulich erfüllen. »Das erste Collegium nun . . .soll sich befohlen seyn lassen der Unterthanen Seelen / Religion,Andacht / und Gottes-Furcht,« »das andere... die gute Ordnungdes Regiments / der Unterthanen Sitten / Erbarkeit . . . , deren-wegen es Collegium Morale . . . kan genennet werden,« »dasdritte ist Collegium Doctrinale, bestehet in Auffsicht der Er-ziehung der Jugend/in Beförderung der Studien, und Wissen-schaften/das vierdte Collegium ist Civile, und gibt Achtungauff gemeiner Statt Auffnehmen / Erhaltung / Aussgab / undEinnahm / das fünffte könte Collegium Vitale genennet werden /dann es auff der Unterthanen Gesundheit / und Beschützung ...achtung giebet« 51 ). Die Kollegien bilden also die verschiedenstenZweige der inneren Verwaltung, die sich um das ganze Wohl undWehe der Untertanen zu kümmern haben, und wie schon beiObrechts Deputaten auch das Privatleben beaufsichtigen müssen.Doch ist ihm die vorgeschlagene Arbeitsteilung noch nicht großgenug, die Kollegien sollen wieder in verschiedene Klassenzerfallen. Das Collegium Spirituale wird aus vier Unterab-teilungen gebildet, die erste hat sich um die Religion und die