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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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gesetz. Zwischen Ostern und Pfingsten wird für die Armen ge-sammelt, und jeder soll ein Kopfstück geben. Die Fremden sindanzumelden, die Wirte dürfen sie nicht übervorteilen. Auch denJuden widmet er einen ganzen Abschnitt und vertritt auch hierdie mittelalterlichen Anschauungen: »über 24 Hauss-Gesessen Judenhinführo in Maintz nit sollen gelitten werden / und diese sollenbeysammen in einer Gassen wohnen«, »auch sollen die Juden auffdem Marckt keinem Christen vor oder aus den Händen mit über-bieten kauffen / weiter aller Krämer-Handlung und Iiandwerckensich gäntzlich enthalten . . . den Christen ihre Ehrerbietung undrespect geben . . . doch sollen sie der Billichkeit gemäss geschützetwerden« 61 ).

Es folgen dann noch die verschiedensten Ordnungen,voran eine »Volck- und Sitten Ordnung«, nach der das Volk inzwölf Klassen geteilt, und »jedes Thun und Lassen / Handel /Wandel und Vermögen / Tugenden und Untugenden / Auff undAbnehmen / auch Herkommen / Leben und Sterben wohl ge-mercket« 62 ) werden soll. Dazu gehören auch Kleider- undSpeisenvorschriften, die den unnötigen Luxus bekämpfen.Die Marktordnung verlangt verschiedene Märkte, damit die Stadtan verschiedenen Orten »bewohnet und volckreich werde« 63 ). DieMarktmeister haben aufzumerken, daß kein Betrug vorkommt. ImVorkaufen soll jeder den Kauf haben, der zuerst da ist, und keinerdem andern das Gekaufte aus der Hand nehmen, »und sollen dieJuden allen Christen im Kauff / auf dem Marckt nachgehen« 64 ).Alle Waren sind von den Deputierten zu schätzen und dem Vor-steheramt zu melden. Schwer zu bestrafen ist der, der mit falscherMünze oder Maß und Gewicht umgeht. Dann wird pünktlicheBezahlung des Arztes verlangt, auch darf nur der kurieren, der vonder Fakultät zugelassen ist. Jeder, der bauen will, muß »den Abrissweisen«; vor seinem Haus die Gasse pflastern. Es folgen schließ-lich genaue Anweisungen für Brände: die Soldaten sollen dieFremden fernhalten, Handwerker und Studenten das Wasser aufdie Leiter bringen, »Juden sollen die Brunnen schöpffen und Wasserzureichen« 65 ), und zum Schluß eine Wasserordnung. Als Anhangschließt sich ein »Patent / das Vorsteher-Ambt betreffend« an, dasdie ganze Polizeiordnung unter sich haben soll.

Eine vollständige Aufzählung all der Vorschriften, an denenes ja in dieser »Polizey-Ordnung« nicht mangelt, ist unnötigund auch unwesentlich, würde auch die Vollständigkeit, die wirerstreben, und die uns Bechers ganzes Wirken zeigen soll, nicht