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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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zu machen und auch eine »oberste Auffsicht auf Kirchen undSchulen« einzurichten. Deshalb gipfelt die Regierung in vierPunkten: der Erhaltung der Macht, der Einführung guterGesetze und Ordnung, der Ausübung der Gerichtsbarkeitund dem Gebrauch aller Mittel, um diese Punkte gegenWiderstrebende durchsetzen zu können 12 ).

Der territoriale Landesherr ist aber kein absoluterHerrscher, denn er ist dem Kaiser und dem Reich untertanund so an die Schranken gebunden, die diese Mächte errichten:deshalb muß er ihnen in der Not Hilfe leisten und ihre Gesetzeachten, darf sich nicht gegen sie oder einen anderen Fürsten mitden Waffen wenden. So betont Seckendorff schärfer als alleanderen Kameralisten den Einheitsgedanken des deutschenReiches 13 ). Die Erbfolge ist in den Ländern verschieden ge-regelt; sie findet teils durch Erstgeburtsrecht, teils durch Teilungstatt 14 ). Auch den Untertanen gegenüber findet die Plerrschaftihre Schranken, denn diese sollen regiert werden »wie Freyge-borne / und unter einem rechtmässigen Regiement zu ihrer Leibsund Seelen Wolfart«. Deshalb muß ihre Religion geachtet, Gerichtabgehalten und ihr Hab und Gut geschützt werden, sie dürfennicht nach Gutdünken besteuert werden, falls die Stände nichtsbewilligt haben; ebenso sind die Verträge zu achten. Wenn aberdie Umstände eine Änderung in dem Hergebrachten erfordern,und »in denen Sachen / welche zur Erhaltung und Rettung deßLands-Fürstl. hohen Stands / und zu gehöriger Regalien« nötig sind,dann soll der Fürst die Stände hören, die aus den Prälaten, Grafen ,Herren, Rittern und den Städten bestehen. Sie äußern ihre Meinungund führen auch Beschwerde 15 ). Seckendorff tritt also noch fürden Dualismus in gewissem Maße ein.

Nötig ist, daß der Fürst das Land selbst regiere, damites nicht verderbe, deshalb muß er die Beschaffenheit seines Staatesgenau kennen und über alles die oberste Aufsicht führen 16 ). Dazubraucht er aber Diener, in deren Wahl er vorsichtig sein muß:sie sollen die Religion des Landes haben, damit sie »wegen wied-riger Glaubens-Bekäntnüß kein Mißtrawen weder bey dem Herrennoch bey dem Lande gegen sich erwecken«. Auch Becher fordertekonfessionelle Ämterbesetzung. Sie sollen zu ihrem Amt tauglichsein und nicht zu hoch besoldet werden 17 ). Die vornehmstender Diener sind die »Regierungs Räthe / unter welchen Namenwir allhier ins gemein die jenigen meinen / welche so woll zu Statsalß Justitz Sachen verordnet werden«, ihnen voran steht der Kanzler.