Wissenschaften des Redens und Schreibens fließen, und die Kriegs-kunst. Dazu kommen die Tugenden des Gemüts: Der Fürst mußgottesfürchtig, gerecht gegen jedermann, gütig, milde und be-scheiden sein, daß er einsehe, wie beschränkt seine eigene Machtsei. Wenn er so ist, kann er Ansehen und Ehrerbietung seinerUntertanen erlangen. Dazu muß er ein mäßiges und keuschesLeben führen, die Wahrheit, Aufrichtigkeit, die Höflichkeit und'Freigibigkeit lieben und an die Erhaltung seiner Gesundheit denken,derentwegen er »zugelassene und anständige Ergetzligkeiten«, wieReiten, Jagd, Ballspiel, Festlichkeiten und Feuerwerk gebrauchensoll 21 ). Sehr wichtig ist die Vorsicht bei der Heirat für denFürsten : seine Gemahlin soll ebenbürtig und gleicher Religion sein;er muß ihr noch vor der Hochzeit ein Vermächtnis aussetzen, aberein Mitregieren nicht dulden. Für die Kinder haben die fürst-lichen Eltern noch besser als alle anderen zu sorgen und ihneneine vortreffliche Erziehung für ihren hohen Stand zu geben, dieguten Unterricht für Seele und Verstand und kräftige Leibes-übungen erfordert. »Eine Haupt-Vorsorge aber des Landsherrnfür Ihre Fürstl. Kinder oder nechste Erben bestehet darinn / daßsie Ihnen auffs müglichste ihre Altväterliche Lande Fürstenthumeoder Herrschafften erhalten / dieselbe nicht mit Schulden und andernUnrath beschweren«. Hierzu gehört auch die Sorge für eine guteHeirat 22 ). Der Fürst muß ferner Freundschaft gegen Nach-barn und Freunde halten und Gastlichkeit üben; ist es doch dasZeichen größter Vertrautheit, »wenn ein Landsherr mit dem andernseine Angelegenheiten in schweren Regierungs- Reichs- uh LandsSache offenhertzig / theilhafftig machet« 23 ). Schwer ist die Aus-wahl der Diener, bei der der Fürst sich nicht übereilen soll.Wenn er aber jemand angenommen hat, soll er ihn erhalten, ihmsein Amt lassen, ihn gut besolden, großen Fleiß belohnen, ihmbei Krankheit und Alter helfen und für seine Kinder sorgen.Endlich tut er gut, wenn er auf den Lebenswandel achtet, aberkeinen bevorzugt 24 ). Die ganze Aufzählung der Pflichteneines Fürsten entsprach dem Geiste der Zeit, der auch den Landes-herrn — wenn auch vielleicht unbewußt — der allgemeinenBevormundung unterwerfen wollte.
Der zweite Hauptpunkt der Regierung handelt von »Auf-richtung guter Ordnung und Gesätze für die Wolfahrt undgemeinen Nutz des Vaterlandes«, wendet sich also an das Volkselbst. Die Macht dazu steht nur bei dem Landesherrn. DerHauptzweck der Ordnung ist die Erhaltungder Gerechtig-