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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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der Fürst darf die andersgläubigen Untertanen nicht verjagen,aber auch nicht mit seinen Verordnungen eine neue Religiongeben wollen; denn keine Obrigkeit kann »gebieten / was Gott verbeut / noch verbieten / was Gottes Wort klärlich ordnet«. IhrePflicht ist es vielmehr, die Ceremonien zu bestimmen und dieHindernisse eines wahren Gottesdienstes aus dem Wege zu räumen:die lateinischen Gebete, die Orden abzuschaffen, die Gotteslästererzu strafen und die falschen Lehrer in den Bann zu tun ::7 ). Soist auch er noch nicht von der Ketzerrichterei frei. Wenn es inden früheren Zeiten vorkam, daß die Könige auch Priester waren,»so ist es doch der großwichtigkeit dieser beyderley Verrichtungenhalber vor sich selbst nicht müglich / daß eine Person allen beedenRecht vorstehen könne / Massen danenhero nach der Gewonheitder erste Christlichen Kirchen . . . sehr geunbilligt worden / wannein weltlicher Herr zu gleich deß Kirchen Ampts selbst / oderhingegen ein Kirchendiener einer weltlichen Herrschafftsich angemasset«, es steht dem Fürsten nicht zu, »daß er selbstLehre / Predige / die Sacramenta reiche«. Beide Pflichten willSeckendorff scharf voneinander scheiden. Damit ist keinesfallsgesagt, daß der Fürst in diesen Dingen nicht bewandert undgottesfürchtig sein soll 38 ). Es müssen ihn Consistorien mit welt-lichen und geistlichen Beisitzern unterstützen, die die geistlicheGerichtsbarkeit ausüben; für derartige Fälle ist aus den Erfah-rensten eine Synode zu berufen 39 ). Zum Schluß dieser Ausfüh-rungen bespricht er die Bestellung der Kirchenämter: siegeschieht zunächst durch die Einsetzung eines Predigers, danndurch seine Ordination nach erfolgter Prüfung; die Gemeinde sollbei der Wahl des Pfarrers gehört werden; ist er gewählt, dannmuß er die Bestätigung erhalten. Die Augsburgische Konfessionhat die katholische Hierarchie in ihren Ländern beseitigt, nur einenSuperintendenten und Generalsuperintendenten beibehalten, dievon der Obrigkeit berufen werden 40 ).

Das Pädagogische nimmt einen breiten Raum im WesenSeckendorffs ein: neben der wirtschaftlichen und politischen

Konzentrierung des Staates forderte er eine sittliche Hebungdes Volkes, die besonders nach den destruktiven Einflüssen desgroßen Krieges vonnöten war. Wie kein anderer Kameralist undwie wenige seiner Zeitgenossen nimmt er sich daher der Erzie-hung der Jugend an. »Es darff keines weitläufftigen Anführens /sondern ist allerdings bekant«, sagt er deshalb, »daß an aufferzie-hung der Jugend in einem Regiement sehr viel gelegen«. »Ist