nun solche Erziehung und gewehnung gut und tauglich / so hatman sich auch redlicher und geschickter Leute in allen Ständen« 41 ).Das erste muß die Unterweisung in der christlichen Reli-o-ion sein, denn sie nutzt überall. In den niedersten Schulenwird daher der notdürftige Unterricht in der christlichen Lehreund den nötigsten Geschicklichkeiten erteilt, wo ehrbare und ge-schickte Lehrer die Kinder unterrichten und sie auch sittlicherziehen. Die Eltern sollen sie »zu rechter Zeit und zum längstenim fiinfften Jahre ihres Alters in die Schule schicken.« Über dieSchulen muß eine richtige Inspektion geführt werden 42 ). Nebendieser Art fordert er »zu erlernung der Lateinischen / auch wolGriechischen und Hebreischen Sprach . . . Lateinische Schulen /und dann Gymnasia oder Landschulen«; die in verschiedene Klasseneingeteilt sind. Die Lehrer sollen dafür sorgen, daß begabteSchüler dort bleiben. Von dem Wert der lateinischen Spracheist er, wie es derZeit entsprach, fest durchdrungen: denn sie übeden Verstand. Das Gymnasium ist die höhere Schule, auf derneben den Sprachen noch Physik und Mathematik getrieben werdensoll 43 ). »So erkennt er das dringende Bedürfnis an, die Jugendmit den modernen Bildungswissenschaften vertraut zu machen!«(Pahner 44 ). Die höchste Schule ist die Universität, die in dendeutschen Ländern von den Fürsten gestiftet wurde. »Krafftsolcher Stifftung und Kej^serl. begnadigung werden nun auf derUniversitet oder hohen Schulen die vier Faculteten, alß dieTheologia, Jurisprudentia, Medicina und Philosophia öffentlich ge-lehret«; denen der Decanus vorsteht; an der Spitze der ganzenUniversität steht der Rektor. Die Fakultäten haben das Recht,Grade nach abgelegten Examen zu erteilen. Jeder Student sollimmatrikuliert und in guter zucht und stillem wesen erhalten werden;für Arme werden Stipendien geschaffen 45 ). Als Mittel der Exekutiveempfiehlt er den kleinen und großen Bann, was für seine konservativeGesinnung spricht. In den Schulen dürfe nur die obrigkeitlicheReligion gelehrt werden, die Bücher der falschen Religionen seiennicht zu dulden; man könne mit der weltlichen Gerichtsbarkeitgegen die Vorgehen, die der geistlichen nicht gehorchen wollen 46 ).
Der dritte Teil des Werkes handelt »Von eines Lands-herrn eigenen Gütern und Einkunfften/Vorzügen und Rega-lien, dadurch er neben Fürstlicher und Herrlicher praeeminentzund Hoheit die Mittel zu seiner Fürstl. und Standes gebührlicherUnterhaltung und Ergetzligkeit erlangt.« Hier werden wir alsoausführlicher über Seckendorffs wirtschaftliche Anschauungen