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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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unterrichtet werden, wenn auch Marchet mit seiner Behauptungrecht hat, daß seine »Bedeutung überhaupt nicht auf dem Gebietder Nationalökonomie, sondern auf jenem der Verwaltung« liegt 47 ).Da aber Seckendorff jahrhundertelang als der bedeutendste Kame-ralist galt, ist es zu verstehen, wenn noch heute das Verwaltungs-moment als das Grundprinzip des Kameralismus angesehenwird: zu Unrecht wie wir sahen; auch bei Seckendorff domi-niert die Idee des Merkantilismus.

Ganz allgemein bespricht Seckendorff zuerst die »Fürstlichenund Landsherrlichen / Güter Einkunffte und Regalien.« Denneinmal besaß der Fürst wie jeder andere Privatmann Vermögenund Einkünfte, dann aber hatte er solches als Verkörperungdes Staates. Die vielen Unkosten erfordern große Einkünfte,so stehen dem Fürsten »Cammer- oder auch Tafelgüter / und Herr-schaffts Einkunffte« zu, die aus Erbzinsen, Zehnten, Fronden undallen anderen Gütern stammen; denn als Herr des Landes hat ernicht etwa »Eigenthumb aller im Lande gelegenen unbeweglichenoder beweglichen Güter.« Daneben bestehen noch »solche Ein-kunffte / welche auß sonderlichen Vorzügen oder Regalien . . .herkommen.« Wir dürfen trotzdem nicht vergessen, daß einescharfe Trennung der einzelnen Wirtschaften in dieserpatriarchalischen Zeit noch nicht existierte; teilt doch auch Secken-dorff nicht mit, welche Einkünfte für Privat-, welche für Staats-Zwecke verwandt wurden. Der Fürst braucht diese Einnahmenfür seinen Unterhalt und den seiner Familie, für die Besoldungder Diener, für die Staatsgeschäfte, die Erhaltung der Schlösser,für Stiftungen und zu Vergnügungen 48 ).

Sehen wir uns also die » eigenen Güter und Einkunfften /die nicht auf Regalien bestehen« an. Voran stehen die Schlösser,Vorwerke, Meiereien, Kellereien, Jagd- und Zollhäuser, also derImmobiliarbesitz. Sie müssen gut erhalten werden, und überalles ist ein Verzeichnis zu führen. An vielen Orten bestehenfür die Bewohner »Baufrohnen«, für die sie Speise, Trank undGeld erhalten. Daneben hat der Fürst Kammerhöfe, Meiereien,Acker, Wiesen, Weinberge, Weiden , Gärten, Fischwässer usw., fürdie es auch Frondienste gibt 49 ). Der Landesherr war Grundherrgeblieben. Immer wieder betont er die Aufsichtspflicht derKammer. Zum dritten bestehen die Einkünfte aus »Ampts oderHerrschaffts Gefällen / Renten und Erbeinkunfften«, die Gütergeben aber nicht nur Geld sondern auch Naturalien, beim Ver-kauf ist es üblich, eine »Lehnwahr / oder Landlohn«, d. h. einen