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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
Entstehung
Seite
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erfordert wird: also Wohnung, Speisung, Kleidung, Bedienung usw.Über die Wohnung wacht der Burgvoigt, über die Speisung derKüchen- und der Kellermeister. Bis in die kleinsten Kleinig-keiten ergeht sich Seckendorff mit seinen Schilderungenund Angaben, er vergißt keinen Diener und keine Verrichtung.Über alles, was die Ämter liefern, muß der Küchenmeister genaueRechnung führen, ebenso über seine Einkäufe. Etwas umständlichmuß es ja damals hergegangen sein, wenn wir hören, daß »überalle Speisungen / tägliche Küchenzettel verfertigt« werden sollten,»wie viel Gericht auffgetragen / und was zu jedem genommen sey«.Ebenso sorgfältig sind die Getränkevorräte zu verzeichnen 71 ). Nunfolgen Vorschriften über die Kleidung, den Schmuck und Hausrat er denkt auch an das Bettzeug! 72 ). Der Bedienung dienen Edel-leute, an großen Höfen Kammerjunker oder -herren, darunterSchenke und Truchsesse, ferner Edelknaben oder Pagen, Kammer-diener, ein Leibmedicus, ein »Leib-Balbierer«, dazu kommen dieBedienten der Fürstin und der fürstlichen Kinder. Nötig ist einMarschall mit allen Dienern, einem »Hoff Fourirer«, Stallmeisterund der gewichtigen Persönlichkeit eines »Hoff Trompeters«. DerSicherheit des Fürsten dient die Schloßwache, an großen Höfeneine »Leibguarde zu Roß und Fuß«, der Belustigung Jagden, Ritter-spiele, daher braucht er »Ballenmeister«, »Armbrustirer/Tantzmeister/Feuerwercker/kunstmahl er«, einen »Capellmeister «, auch eine Biblio-thek wird gefordert. Alle diese Diener müssen in guter Zucht undOrdnung erhalten werden; daher dient ein Hofprediger vor allem zuihrer Aufsicht, an der Spitze des Hofstaats steht der Hofmarschall.Der Fürst selbst muß seinem eigenen Hausstand viel Mühe undSorgfalt widmen und übermäßige Ausgaben vermeiden 73 ). Nachder Betrachtung all dieser Einzelheiten, in denen ein unglaublicherBureaulcratismus triumphiert, wird es uns ganz unverständlicherscheinen, wie man so lange in Seckendorffs »Fürstenstaat« einhochwissenschaftliches Werk sehen konnte.

Als Erläuterung ist dem »Fürstenstaat« ein »AußführlicherEntwurff etlicher Bestallungen der vornembsten oderweitläufftigsten Aemter und Dienste« beigegeben, der inDekretform die einzelnen Amtspflichten bespricht. Zunächst diedes Geheimen Rats: »Sol unser geheimer Raht uns in allenSachen / welche die Erhaltung und Behauptung unsers Fürstl.Standes / auch unsere und unserer Angehörigen selbst eygenePersohn / Hoheit / Ehr und Regalien betreffen / ingleichen waszu rechtschaffener Christ- und löblicher Anstalt unsers Regi-